Die exkommunizierten geheimen Gesellschaften

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Die Feinde der Kirche

Drittes Kapitel (Fortsetzung)

III. Der dritte Feind der Kirche: Die Freimaurerei

§ 14. Die von der Kirche exkommunizierten geheimen Gesellschaften

Unser Herr Jesus Christus gab seiner Kirche die Gewalt, aufrührerische Kinder von ihrer Gemeinschaft abzusondern und sie der durch die Taufe erworbenen Rechte zu berauben. Die so vom Leibe Christi abgeschnitten und aus seiner Kirche ausgestoßen sind, sind von Gott selbst abgeschnitten und ausgestoßen. Die katholische Kirche hat wiederholt alle geheimen Gesellschaften exkommuniziert, und nach ihrer Erklärung sind alle Gesellschaften geheim, die offen oder insgeheim gegen Kirche oder Staat Ränke schmieden, gleichviel ob sie von ihren Mitgliedern einen Eid der Verschwiegenheit fordern oder nicht. (15. August 1846.)

Papst Clemens IX. [so die Vorlage; gemeint ist Clemens XII.] hat das Urteil der Exkommunikation (Konstitution In eminenti) ausgesprochen gegen

jeden Gläubigen, welchen Standes, Ranges, Lebensverhältnisses, Ordens, welcher Würde oder Hoheit er sei, ob Laie oder Kleriker usw., der es unter irgendeinem Vorwand oder Scheine wagen sollte, in eine der geheimen Gesellschaften einzutreten, mögen sie Freimaurer oder mit irgendeinem anderen Namen heißen, oder sie zu verbreiten oder ihnen Gunst zu erweisen oder sie in seinem eigenen Hause oder anderswo aufzunehmen oder zu beherbergen, sich ihnen anzuschließen oder einer ihrer Versammlungen beizuwohnen oder ihnen Hilfe oder Rat zu geben, sei es offen oder geheim, sei es unmittelbar oder mittelbar.

Papst Benedikt XIV. (Konstitution Providas) billigte, erneuerte und bestätigte das Dekret Papst Clemens’ und sprach abermals die Strafe der Exkommunikation gegen jeden aus, der es übertreten würde. Papst Pius VII. erneuerte dieselben Konstitutionen und fügte das Verbot hinzu, irgendwelche Urkunden oder Statuten einer geheimen Gesellschaft oder heimlichen Sekte, ob Carbonari oder anders genannt, handschriftlich oder gedruckt zu lesen oder aufzubewahren oder irgendetwas zu ihrer Verteidigung Geschriebenes zu lesen. (Konstitution Ecclesiam a Jesu Christo.)

Papst Leo XII. wiederholte und bestätigte in dem Apostolischen Schreiben Quo graviora mala die vorhergehenden Dekrete und belegte alle, die irgendeiner geheimen Gesellschaft beitreten, sowie jene, die es unterlassen, ihre Mitschuldigen anzuzeigen, mit der großen Exkommunikation. Zugleich erklärte er mit den Worten des dritten Kanons des Dritten Laterankonzils, dass niemand durch jenen frevelhaften Eid gebunden sei, weil es kein Eid, sondern ein Meineid ist, wenn jemand schwört, etwas gegen die Kirche Christi zu tun.

In seinem an die Bischöfe des katholischen Erdkreises gerichteten Rundschreiben vom 1. November 1873 sagt Papst Pius IX., dass die gegen die verkehrten Gesellschaften geschleuderten päpstlichen Konstitutionen nicht nur die in Europa errichteten Freimaurerlogen, sondern auch die in Amerika und in allen anderen Ländern der Welt umfassten:

Damit aber in einer Sache von so großer Wichtigkeit kein Zweifel und keine Möglichkeit der Täuschung bestehe, ergreifen Wir diese Gelegenheit, aufs Neue zu erklären und zu bekräftigen, dass alle freimaurerischen Gesellschaften, sei es in Brasilien oder anderswo – von denen eine große Zahl teils selbst getäuschter, teils andere täuschender Personen behauptet, sie hätten kein anderes Ziel als gesellschaftlichen Nutzen, Fortschritt und gegenseitige Wohltätigkeit –, von den apostolischen Konstitutionen und Verurteilungen mitbegriffen und geächtet sind, und zwar so, dass alle, die unglücklicherweise ihre Namen in die Mitgliederlisten dieser Gesellschaften eingetragen haben, ipso facto (eben dadurch) der dem Papst vorbehaltenen großen Exkommunikation verfallen sind.

Ebenso wünschen Wir aufs Dringendste, Ehrwürdige Brüder, dass die Gläubigen von euch oder euren Mitarbeitern ermahnt werden, sich vor dieser verderblichen Pest zu hüten, sodass alle euch zu Gebote stehenden Mittel angewandt werden, sie davon fernzuhalten.“ (Breve vom 29. April 1876 über die geheimen Gesellschaften in Brasilien.)

Jeder also, der einer geheimen Gesellschaft beitritt, welchen Namen sie auch trage, in welchem Lande es auch sei, hört ipso facto auf, ein Glied der Kirche zu sein.

Einst hatte die Exkommunikation ihre Schrecken, größer als die Schrecken des Todes; und der Schuldige, über den das Urteil gesprochen war, wurde von einem Ende Europas bis zum anderen mit Grauen und Abscheu betrachtet. In unserem verderbten Zeitalter aber mag irgendein zeitliches Unglück Grauen und Schrecken erregen, während die geistlichen Zensuren für nichts geachtet werden. „Was nützt“, heißt es, „die Exkommunikation, wenn die geheimen Gesellschaften trotz ihrer blühen? Hat sie überhaupt eine Wirkung?“

Es ist wahr, wir sehen nicht immer, dass Exkommunizierte mit zeitlichen Strafen heimgesucht werden. Die Wirkung der Exkommunikation ist nicht, Krankheit oder anderes zeitliches Unglück herbeizuführen, sondern sie als Heiden und Zöllner zu erklären. Solche werden sie vor Gott auf ewig sein, wenn sie nicht Buße tun und sich mit der Kirche aussöhnen. Die Geschichte berichtet jedoch, dass Gott oft irdische Übel über die Exkommunizierten gesandt hat. Um auffallende Beispiele zeitlicher Strafen an Exkommunizierten zu finden, brauchen wir nicht bis in die Zeiten Friedrich Barbarossas zurückzugehen.

Napoleon I. machte sich über Pius VII. und seine Exkommunikations-Bulle lustig. Dennoch setzte sie sich so fest in seinem Geiste, obwohl er seine Unruhe zu verbergen suchte, dass er weder Tag noch Nacht Ruhe finden konnte. Da befahl er einem seiner Minister, ein Verzeichnis aller Exkommunikationen anzufertigen, die seit den frühesten Zeiten gegen Monarchen ausgesprochen worden waren. Durch die scheinbare Gleichgültigkeit des Kaisers getäuscht, legte der Minister die Sache beiseite. Napoleon drängte darauf, und das Verzeichnis wurde ihm endlich von Herrn de Champagny vorgelegt.

Es enthielt fünfundachtzig Fälle; der erste war der einer Exkommunikation, die der heilige Athanasius gegen den Statthalter von Libyen im Jahre 398 ausgesprochen hatte. Die letzte Exkommunikation, die vom 10. Juni 1809, war aus Höflichkeit weggelassen worden. Von diesen fünfundachtzig hatte jede einzelne auf die eine oder andere Weise sichtbar ihre Wirkung getan. Napoleon jedoch bekehrte sich nicht.

Kardinal Pacca berichtet in seinen Memoiren, Napoleon habe ausgerufen, eine Exkommunikation könne seinen Soldaten die Gewehre nicht aus den Händen fallen lassen. Binnen drei Jahren zog er nach Russland, und ein Frost, wie man ihn nie zuvor gekannt hatte, ließ seinen Soldaten die Gewehre aus den Händen fallen, wie ein protestantischer Geschichtsschreiber wie Alison in einer bekannten und eindrucksvollen Stelle zu bemerken nicht versäumte. Sein ganzes Heer wurde vernichtet, und sein Sturz begann.

Es ist entweder töricht oder gottlos zu sagen: „Was schadet es, seinen Namen in eine geheime Gesellschaft einzuschreiben? Diese Gesellschaft ist ja nur ein Unterstützungsverein.“

Seid versichert, sagt Leo XII., dass niemand einer dieser Gesellschaften beitreten kann, ohne sich eines überaus schweren Verbrechens schuldig zu machen. Darum, ihr alle, geliebte Kinder, die ihr den katholischen Glauben bekennt, verschließt eure Ohren den Worten derer, die, um euch zum Eintritt in die niederen Grade ihrer Gesellschaften zu bewegen, aufs Nachdrücklichste versichern, in diesen Graden werde nichts gestattet, was der Vernunft oder der Religion zuwider sei, und überdies werde nichts gesehen oder gehört, was nicht heilig, recht und rein sei.

Jener frevelhafte Eid aber, den Wir schon erwähnt haben und der selbst im niedrigsten Grade abgelegt werden muss, genügt schon an sich, euch erkennen zu lassen, dass es verbrecherisch ist, auch nur den niedrigsten Graden beizutreten oder darin zu verbleiben, wenn man beigetreten ist. Überdies, obgleich die wichtigeren und verbrecherischeren Dinge gewöhnlich nicht denen anvertraut werden, die nicht zu den höheren Graden gelangt sind, so ist doch ganz klar, dass Macht und Verwegenheit dieser verderblichen Gesellschaften im Verhältnis zur Zahl und Einmütigkeit derer wachsen, die ihre Namen eingeschrieben haben.

Darum müssen auch jene, die über die niederen Grade nicht hinausgekommen sind, der Verbrechen schuldig erachtet werden, die von irgendwem in den höheren Graden begangen werden. Auf sie fällt daher der Spruch des Apostels: ‚Qui talia agunt, digni sunt morte: et non solum qui ea faciunt, sed etiam qui consentiunt facientibus‘ (Die solches tun, sind des Todes würdig; und nicht nur, die es tun, sondern auch, die denen beistimmen, die es tun).“ (Röm. 1, 32; Quo graviora, 13. März 1826.)

Wer einer geheimen Gesellschaft beitritt, wird ein Sklaven-Maurer; denn er entsagt Gott und dem Himmel; er übergibt seine Unabhängigkeit, seinen Willen, ja sein Leben selbst in die Hände eines unbekannten Meisters; er muss schwören, die Befehle, die er empfängt, zu befolgen, selbst bis zur Ermordung seines liebsten Freundes oder nächsten Verwandten. Durch den Beitritt zu einer geheimen Gesellschaft macht er sich der Absicht schuldig, eine Bosheit von ungeheuerlichster Größe auszuführen: mitzuhelfen, die Religion und die rechtmäßige weltliche Obrigkeit zu zerstören; er wird ein wahrer Antichrist, ein Soldat im Heere Satans, dessen Strafe auch die seine sein wird in alle Ewigkeit.

Da sich dies so verhält, sagt unser Heiliger Vater Pius IX., so tut, Ehrwürdige Brüder, euer Bestes, die eurer Sorge anvertrauten Gläubigen gegen die Schlingen und den Krebsschaden dieser Sekten zu stärken und jene vom Verderben zu retten, die ihnen unglücklicherweise beigetreten sind.

Widerlegt und enthüllt besonders die Irrtümer derer, die sich aus bösem Glauben oder durch Trug nicht scheuen zu behaupten, diese geheimen Versammlungen hätten keinen anderen Zweck als gesellschaftlichen Fortschritt und Nutzen und die Übung gegenseitiger Wohltätigkeit. Erklärt ihnen die päpstlichen Dekrete in dieser Sache und prägt sie ihnen tief ein und zeigt, dass sie sich nicht nur auf die freimaurerischen Gesellschaften in Europa beziehen, sondern auch auf jene, die in Amerika und in allen Ländern der Welt bestehen. (Rundschreiben vom 21. November 1873.)

aus: Michael Müller, CSsR, Die Feinde der Kirche S. 163 – S. 168 in: Gott, der Lehrer der Menschheit, 1880

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Tags: Freimaurerei
Eide und Gelübde nach dem 2. Gebot Gottes
Die Kirche kann nicht zerstört werden

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