Die Feinde der Kirche
Drittes Kapitel (Fortsetzung)
III. Der dritte Feind der Kirche: Die Freimaurerei
§ 4. Ein weiteres Beispiel eines Freimaurereides
Das erste freimaurerische Gesetz, wie es sich auf Seite 20 der »Illustrations of Masonry« (Erläuterungen der Maurerei) von Wm. Morgan findet, lautet folgendermaßen:
»Ferner verspreche und schwöre ich, dass ich sie (die Geheimnisse der Maurerei) nicht schreiben, drucken, stempeln, färben, hauen, schneiden, schnitzen, eindrücken, malen oder eingraben will auf irgendetwas Bewegliches oder Unbewegliches unter dem ganzen Himmelszelt, wodurch oder worauf der geringste Buchstabe usw. mir selbst oder irgendeiner Person in der bekannten Welt lesbar oder verständlich werden könnte, wodurch die Geheimnisse der Maurerei durch meine Unwürdigkeit unrechtmäßig erlangt werden könnten; und ich verpflichte mich dabei unter keiner geringeren Strafe, als dass mir die Kehle quer durchschnitten, die Zunge mit der Wurzel ausgerissen und mein Leib im rauen Sande des Meeres an der Niedrigwassermarke begraben werde, wo die Flut zweimal in vierundzwanzig Stunden ebbt und flutet.«
Man sollte meinen, wenn dies wahr ist, so sei dies ein mächtiges Gesetz; ich wünschte mir keine größere Strafe, als dass die Strafe dieses Gesetzes an mir vollzogen würde. Das nächste freimaurerische Gesetz, das ich anführen will, findet sich auf Seite 45 desselben Werkes:
»Ferner verspreche und schwöre ich, dass ich die Verfassung der Großloge der Vereinigten Staaten und der Großloge dieses Staates, unter der diese Loge gehalten wird, aufrechterhalten und mich allen Satzungen, Regeln und Verordnungen dieser oder jeder anderen Loge, deren Mitglied ich künftig zu irgendeiner Zeit werde, so weit es in meiner Macht steht, fügen will.
Ferner verspreche und schwöre ich, DASS ICH ALLEN« (ohne Ausnahme) »ORDNUNGSMÄSSIGEN ZEICHEN UND LADUNGEN GEHORCHEN WILL, DIE MIR GEGEBEN, GEREICHT, GESANDT ODER ZUGEWORFEN WERDEN von der Hand eines Bruders Gesellen-Maurers oder von der Körperschaft einer gerechten und rechtmäßig errichteten Loge solcher; und ich verpflichte mich dabei unter keiner geringeren Strafe, als dass mir die linke Brust aufgerissen, mein Herz und meine Eingeweide daraus genommen, über meine linke Schulter geworfen und in das Tal Josaphat getragen werden, um dort den wilden Tieren des Feldes und den Geiern der Luft zur Beute zu werden, wenn ich mich je vorsätzlich schuldig machen sollte usw.«
Noch stärker, Seite 62 desselben Werkes, die Verpflichtung eines Meistermaurers:
»Ferner verspreche und schwöre ich, dass ich die Verfassung der Großloge des Staates ——, unter der diese Loge gehalten wird, aufrechterhalten und mich allen Satzungen, Regeln und Verordnungen dieser oder jeder anderen Loge, deren Mitglied ich künftig werde, fügen will. Ferner verspreche und schwöre ich, dass ich ALLEN ORDNUNGSMÄSSIGEN ZEICHEN, LADUNGEN ODER ERKENNUNGSZEICHEN GEHORCHEN WILL, DIE MIR GEGEBEN, GEREICHT, GESANDT ODER ZUGEWORFEN WERDEN von der Hand eines Bruders Meistermaurers oder von der Körperschaft einer gerechten und rechtmäßig errichteten Loge solcher.
Ferner verspreche und schwöre ich, dass ich einen Auftrag eines Meistermaurers ausführen will, so oft es verlangt wird, selbst wenn ich barfuß und barhäuptig gehen müsste; und ich verpflichte mich dabei unter keiner geringeren Strafe, als dass mein Leib in der Mitte entzweigeschnitten und nach Norden und Süden geteilt, meine Eingeweide in der Mitte zu Asche verbrannt und die Asche vor die vier Winde des Himmels zerstreut werde, damit nicht die geringste Spur oder Erinnerung unter Menschen oder Maurern von einem so schändlichen und meineidigen Elenden übrig bleibe, wie ich es wäre, wenn ich mich je vorsätzlich schuldig machen sollte usw.«
Stärker und stärker; und so steigern sie sich in allen wichtigen Teilen fort bis zum Grade der Ritter des Heiligen und Dreimal Erlauchten Ordens vom Kreuze, deren Mitglieder folgende Verpflichtung auf sich nehmen:
»Ihr schwört ferner, dass Ihr, wenn Ihr erfahrt, dass ein anderer irgendeinen wesentlichen Punkt dieser Verpflichtung verletzt, Eure entschiedensten Anstrengungen mit Gottes Segen anwenden wollt, solche Personen der strengsten und gebührendsten Strafe zuzuführen, gemäß den Regeln und Gebräuchen unserer alten Brüderschaft; und dies, indem Ihr ihn der Welt als einen unwürdigen Landstreicher bezeichnet; indem Ihr seinen Belangen entgegentretet, indem Ihr seine Geschäfte zerrüttet, indem Ihr seinen Ruf ihm nachtragt, wohin er auch gehen mag, und indem Ihr ihn der Verachtung der ganzen Brüderschaft und der Welt, besonders aber unseres erlauchten Ordens, während seines ganzen natürlichen Lebens preisgebt;
wobei nichts hierin Euch selbst oder einen anderen, wenn er zur Würde eines Dreimal Erlauchten erwählt ist, hindern soll, das Ritual des Ordens zu behalten, sofern Klugheit und Vorsicht dabei der leitende Grundsatz zu sein scheinen, da diese Würde den Erwählten ermächtigt, sich von keiner anderen Regel leiten zu lassen als vom Ausspruch seines eigenen Urteils über das, was den Belangen des Ordens am meisten förderlich ist; dass er aber für den Charakter derer, die er einführt, und für die Geheimhaltung des besagten Rituals verantwortlich sei.
Sollte irgendein Dreimal Erlauchter Ritter oder amtierender Beamter eines Rates, der sie in Händen haben mag, je in irgendeinem Notfalle zur Verteidigung oder Wiedererlangung seines besagten Gewahrsams Euren Beistand verlangen, so schwört Ihr, ihm bereitwillig allen Beistand zu leisten, den die Beschaffenheit der Zeit und des Ortes zulässt, selbst bis zur Aufopferung von Leben, Freiheit und Eigentum.
Zu allem und jedem Teile hiervon verpflichten wir Euch nun, und nach altem Brauche verpflichtet Ihr Euch selbst, unter keiner geringeren schmachvollen Strafe, als den Tod eines Verräters zu sterben, indem Euch ein Speer oder ein anderes scharfes Werkzeug, gleichwie unserem göttlichen Meister, in die linke Seite gestoßen wird, um selbst im Tode Zeugnis abzulegen von der Macht und Gerechtigkeit des Zeichens des heiligen Kreuzes.«
§ 5. Wie der Eid abgenommen wird
»Der Kandidat erscheint mit verbundenen Augen und entblößt, ein Kabeltau um den Hals, ohne vorherige Kenntnis dessen, was er tun soll oder was von ihm verlangt werden wird; und in diesem hilflosen Zustande wird der schreckliche Eid abgenommen und geleistet. Sollte der Kandidat stocken oder zögern, so können die Schurken zu beiden Seiten, die das Kabeltau um seinen Hals halten, im Nu die Schnur zuziehen und ihn samt seinen Klagen auslöschen. Und wie viele edle Geister, die den Tod der Erniedrigung vorzogen, auf diese Weise beseitigt worden sind, kann die Welt niemals erfahren!« (Aus der Rede des ehrenwerten John Cleary im Senat des Staates New York, 25. März 1828.)
§ 6. Die Verpflichtungen des Freimaurereides
Rede des ehrenwerten J. Cleary im Senat des Staates New York
»Jenes Meisterwerk der Menschen, die Unabhängigkeitserklärung Amerikas, erklärt, dass der Mensch gewisse unschätzbare Rechte besitzt, wie Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit. Die Gesetze unseres Landes gewährleisten uns das Vorrecht, in Sicherheit solchen Beschäftigungen nachzugehen, wie es uns gefällt, und erklären es für ein Vergehen, wenn sich irgendeine Anzahl von Menschen verschwört, die rechtmäßigen Beschäftigungen irgendeiner Person zu vereiteln. Verleumdung wird mit schweren Geldstrafen geahndet. Sittlichkeit, Religion und die besten Belange der Gesellschaft verbieten uns, den guten Ruf irgendeiner Person zu zerstören.
Ist es aber dahin gekommen, dass sich eine Rotte von Menschen verbunden hat, Bürger einer freien Republik der strengen und gebührenden Strafe zuzuführen – für kein Vergehen gegen das Gesetz des Landes, für kein Vergehen gegen das Gesetz Gottes, für kein Vergehen gegen die gleichen Rechte der Menschheit? Welches Vergehen erkennt diese Bande an, schlimmer als eine Räuberbande, die nicht nur das Eigentum, sondern auch den guten Ruf eines Menschen angreift?
Es ist das abscheuliche Vergehen, der Welt zu sagen: Hier ist eine Horde von Schurken, die sich selbst ins Leben gerufen haben und durch Eide verbunden sind, einander zu schützen, ›recht oder unrecht‹, und ein redlicher Mensch, der an ihre höllischen Grundsätze nicht glaubt, muss mit Schande gebrandmarkt werden. Ist es rechtmäßig, einen Menschen, der kein Gesetz verletzt hat, ›streng und mit gebührender Strafe‹ zu bestrafen? Und wie bestrafen? ›Indem man ihn der Welt als einen unwürdigen und lasterhaften Landstreicher bezeichnet.‹
Wir können hier mit Nachdruck ausrufen: ›Saget es nicht an in Geth – verkündet es nicht auf den Straßen Askalons‹ [2. Kön. 1, 20] –, dass wir in diesem Lande der Freiheit, wo wir uns täglich unserer überlegenen Vorzüge gleicher Rechte rühmen, in unserem Schoße eine Rotte von Menschen hegen, die den Geist von Dämonen besitzen und geschworen haben, einen Menschen zum Landstreicher zu machen, der ihren höllischen Lehrsätzen nicht beipflichtet.
Mag er einen noch so untadeligen Ruf bewahrt haben, mag der ›Reif von siebzig Wintern‹ sein Haupt im Dienste seines Erlösers gebleicht haben, mag sein ganzes Leben eine ununterbrochene Tat des Wohlwollens und der Güte gegen die Menschen gewesen sein – dennoch muss er der Welt mit dem Finger der Verachtung als ein ›unwürdiger und lasterhafter Landstreicher‹ bezeichnet werden. Ferner: ›indem man seinen Belangen entgegentritt‹.
Nicht zufrieden damit, seinen guten Ruf zu zerstören, müssen sie sogar seinen Belangen in der Gesellschaft entgegentreten. Ich hatte immer angenommen, jeder Einzelne habe ein unbezweifeltes Recht, seine politischen oder weltlichen Belange mit allen rechtmäßigen Mitteln zu fördern. Besitzt er hinreichende Fähigkeit und Redlichkeit, so darf er danach streben, jedes Amt unter der Regierung, unter der er lebt, zu bekleiden.
Diese blutbefleckte Minderheit aber sagt: Wenn er irgendeinen wesentlichen Teil unseres Gesetzes verletzt hat, so wollen wir ihm nicht das Vorrecht gestatten, bei seinen Mitbürgern irgendwelchen Einfluss zu gewinnen; wie fähig er auch sein mag, er soll keinen Einfluss in der Gesellschaft gewinnen, sondern gezwungen werden, sich darein zu fügen, ein Ausgestoßener der Gesellschaft zu werden; und um dies vollständig ins Werk zu setzen, werden die handgreiflichsten Lügen verbreitet. Dies hat sich seit einiger Zeit bewahrheitet; doch davon später mehr.
Ferner: ›indem man seine Geschäfte zerrüttet‹. Nicht zufrieden damit, seinen guten Ruf, das glänzendste Kleinod in seinem Besitze, zu zerstören, nicht zufrieden damit, seinen besten Belangen in der Welt entgegenzutreten – sollte er hiernach irgendeinem rechtmäßigen Berufe nachgehen, vielleicht dem einzigen Unterhalt für sich und seine Familie, so schwören sie, auch diesen zu zerrütten und ihn an Habe und Ruf als Landstreicher in die Welt hinauszustoßen. Freiheit und Gleichheit, fürwahr!
Rühmt euch nicht länger unserer heilsamen Gesetze und der Gleichheit unserer Regierung; rühmt euch nicht länger des ›Landes der Tapferen und der Heimat der Freien‹, wo jeder Bürger in Frieden seinem Berufe nachgehen kann, wenn der Bund noch im Schoße unseres Landes ist, der vorgibt, der ehrenwerteste und angesehenste Teil der Gemeinschaft zu sein, und geschworen hat, der redlichen Arbeit das Brot vom Munde zu nehmen und einen Menschen mittellos und abhängig von der kalten Mildtätigkeit der Welt zu machen.
Sollte man ihn auf der Straße finden, wie er ›das Gepeitsche des erbarmungslosen Sturmes‹ erträgt und die Mildtätigkeit der Welt anfleht, die dem niedrigsten Landstreicher gewährt wird, um eine kärgliche Versorgung, selbst um die ›Brosamen, die vom Tische des Reichen fallen‹, um für kurze Zeit eine mittellose, aber unglückliche Familie zu erhalten – so sind sie geschworen, ihn in solchem Lichte darzustellen, dass ihm selbst diese kärgliche Versorgung nicht gegeben werden kann.
Welches furchtbaren Verbrechens hat er sich schuldig gemacht, dass ihm die gewöhnlichen Werke der Barmherzigkeit nicht erwiesen werden dürfen? Keines; keines Vergehens gegen die Gesetze seines Landes hat er sich schuldig gemacht; im Gegenteil, er hat stets einen guten Ruf bewahrt; aber er glaubte, und zwar mit Recht, dass die ihm in den Logen, Kapiteln usw. auferlegten Verpflichtungen mit den besten Belangen der Gesellschaft im Widerspruch stünden, und er tritt kühn hervor und sagt, unbekümmert um die Folgen, der Welt, was in Wahrheit die freimaurerischen Grundsätze sind.
Dafür muss er jedes Vorrechtes des Bürgertums beraubt, aus der Gesellschaft ausgestoßen und sein Geschäft zerstört werden, während mancher unredliche Mensch, schuldig solcher Verbrechen, die ihm, streng bestraft, einen Aufenthalt im Staatsgefängnis eintragen würden, beklatscht und der Welt als ihrer Gönnerschaft würdig hingestellt wird; und nur zu oft erlangen solche die Gönnerschaft und die guten Wünsche der Gemeinschaft durch den Einfluss dieser finsteren, geheimnisvollen, mitternächtlichen und höllischen Räuberbande. ›O Scham! wo ist dein Erröten?‹
Doch noch weiter – ›indem man seinen Ruf‹ [das heißt den Ruf, den sie ihm geben] ›ihm nachträgt, wohin er auch gehen mag‹. Der unglückliche Dulder, überzeugt, dass die freimaurerische Rache jede Hoffnung zerstören wird, für sich und die von ihm Abhängigen einen Unterhalt zu gewinnen, wenn er nicht unredlich wird, sucht einen entfernten Teil des Landes auf und hofft dort der teuflischen Bosheit der Brüderschaft zu entgehen und in Frieden seinem Berufe nachzugehen; aber ach! selbst dieser Trost bleibt ihm nicht. Sie schwören, ›ihm seinen Ruf nachzutragen, wohin er auch gehen mag‹.
Nicht zufrieden damit, seinen Ruf zu verleumden, sein Geschäft zu zerstören und seinen Belangen in der unmittelbaren Nachbarschaft entgegenzutreten, wo er stets den Ruf eines redlichen und achtbaren Bürgers bewahrt hat, muss er gänzlich vernichtet werden. Mit einer Bosheit, wie sie den höllischen Geistern wohl ansteht, verfolgen sie ihr freimaurerisches Opfer bis an die ›äußersten Enden der Erde‹ und zerstören jede Spur von Hoffnung.
Um dies voll und ganz ins Werk zu setzen, verlangt der Rat, der ihn aufnimmt, dass er seinen Namen, die Namen seiner Eltern, den Ort, wo er geboren, wo er erzogen wurde, angebe – kurz, eine Beschreibung jedes Umstandes seines Lebens, durch die er durch die Welt verfolgt werden kann, wird in ihren blutigen Jahrbüchern verzeichnet. Keine Hoffnung bleibt dem unglücklichen Flüchtling, selbst nicht in der Flucht! Er muss verfolgt und an seinem Rufe zugrunde gerichtet werden und ein Landstreicher und Ausgestoßener der Gesellschaft werden, und ein Zeichen wird ihm aufgedrückt, so unauslöschlich wie jenes, das dem Kain von der Hand der Allmacht aufgedrückt wurde – durch den Einfluss einer alten und ehrenwerten Gesellschaft.
Endlich: ›indem man ihn der Verachtung der ganzen Bruderschaft und der Welt, besonders aber unseres erlauchten [erlaucht fürwahr!] Ordens, während seines ganzen natürlichen Lebens preisgibt‹. Hat er einen Fehler begangen und wird er davon überzeugt (mag er seine Gebrechlichkeiten auch aufrichtig bereuen), so kann ihm keine Verzeihung gewährt werden; er muss dem Hohn und der Verachtung der ›ganzen Welt während seines ganzen natürlichen Lebens‹ preisgegeben werden. Kein Trost und kein Antrieb zur Besserung findet sich; keine Milderung der freimaurerischen Rache ist zu erlangen, weder in der Flucht noch in der Reue. Ein Betragen, fürwahr, würdig einer Gesellschaft, die sich ›alt, ehrenwert und die Magd der Religion‹ nennt!
Diese höchst verderbte Einrichtung wird von den schlechtesten Menschen aufrechterhalten und fortgeführt. Und was ist von einer solchen Fortdauer zu erwarten? Gewiss, wenn es ein Gegenmittel gibt, so muss es Gift sein; wenn es ein Heilmittel gibt, so muss es der Tod sein.
Für die Verletzung des Freimaurereides wird die schrecklichste Strafe herabgerufen; und jeder folgende Grad legt nicht nur neue und zusätzliche Verpflichtungen auf, sondern ist eine Wiederholung aller vorhergehenden. Daher kommt es, dass die Regungen des Gewissens, wenn es solche gibt, durch den abscheulichen Eid der Gotteslästerung erstickt werden, den jedes Mitglied des Ordens leistet: Sie können nicht bereuen, weil sie nicht zu bekennen wagen. Welche Verbrechen auch immer verübt werden, der Schluss der Täter ist und muss sein, dass sie besser vorwärts- als zurückgehen. So wird die arme Natur verkehrt und ohne die Kraft zur Reue und ohne Hoffnung auf Erlösung gelassen.« (Rede des ehrenwerten J. Cleary im Senat des Staates New York, 25. März 1828.)
aus: Michael Müller, CSsR, Die Feinde der Kirche S. 65 – S. 73 in: Gott, der Lehrer der Menschheit, 1880
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