Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote
aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre
Erster Teil: Die Zehn Gebote Gottes
Das Erste Gebot
Nr. V. Sünden gegen den Glauben
Sünden gegen den Glauben
Wir betrachten nun einige Verbote, die im Ersten Gebot enthalten sind, und gehen zuerst die verschiedenen Formen der Sünde gegen den Glauben durch.
Es gibt drei Hauptweisen, in denen der Glaube verletzt werden kann: (1) Unglaube oder Ungläubigkeit, (2) Häresie, (3) Apostasie.
Unglaube oder Ungläubigkeit
Bloße Unkenntnis des wahren Glaubens ist keine Sünde. Man nennt sie negativen Unglauben. Hat aber jemand vernünftige Gründe, den christlichen Glauben für den wahren zu halten, und scheut er aus dem einen oder anderen Beweggrund die weitere Untersuchung, so ist er in teilweisem Grade des Unglaubens schuldig. Im vollsten Sinne des Unglaubens ist er selbstverständlich schuldig, wenn er, ganz überzeugt, seine uneingeschränkte Zustimmung zurückhält.
Häresie
Unglaube setzt also das vorherige Fehlen des wahren Glaubens voraus. Die Häresie (Ketzerei) dagegen setzt sein Vorhandensein und die nachträgliche Verwerfung voraus, und zwar entgegen der bekannten Lehre der katholischen Kirche.
Unsere nichtkatholischen Mitmenschen allgemein „Häretiker“ zu nennen, scheint daher mit den gebräuchlichen theologischen Begriffsbestimmungen nicht übereinzustimmen. Denn sie sind ohne den Glauben geboren und aufgewachsen und haben eine falsche religiöse Überlieferung von ihren Vorfahren geerbt, die durch Unwissenheit, schlechte Logik, Vorurteil und zum großen Teil zweifellos durch schuldhafte Entstellung am Leben erhalten wird.
So haben wir bei einem geborenen Nichtkatholiken, der später die katholische Wahrheit erkennt, sich ihr aber nicht unterwerfen will, „positiven“ Unglauben und nicht Häresie. Gewiss sehen jene, die in diesem Lande den Ausdruck „Häretiker“ auf Nichtkatholiken anwenden, diese im Zusammenhang mit ihren Vorfahren im sechzehnten Jahrhundert, die den Glauben wirklich verlassen haben.
Das erscheint als eine ziemlich willkürliche Weise, sie einzuordnen. Immerhin würde ein Mann von beiden Bezeichnungen sich wahrscheinlich weniger daran stoßen, „Häretiker“ als „Ungläubiger“ genannt zu werden, denn dieses Wort verbindet sich mit dem rohen Heidentum barbarischer Völker oder mit dem krassen Atheismus unter gesitteten Rassen.
Apostasie
Die Apostasie (der Abfall) unterscheidet sich wiederum von beiden genannten Formen des Unglaubens. Von Unglauben unterscheidet sie sich, weil sie, wie die Häresie, früheren Glauben voraussetzt. Von der Häresie unterscheidet sie sich ebenfalls, denn der Apostat verlässt das Ganze des christlichen Glaubens, während der Häretiker nur einen Teil davon verwerfen mag, z. B. ein Katholik, der anglikanisch wird, obwohl er nur die eine Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes leugnet.
Der Glaube ist unteilbar
Soweit die Fachbegriffe. Was die Schuld der Sünde gegen den Glauben angeht, so besteht zwischen Apostasie, Häresie und, wenn man so will, willentlichem Unglauben kein nennenswerter Unterschied. Das ist einleuchtend. Denn ob nur eine einzige geoffenbarte christliche Lehre geleugnet wird oder alle, die Autorität des offenbarenden Gottes ist gleichermaßen verletzt. So ist der Glaube eine unteilbare Größe und geht ebenso sicher verloren durch die Verwerfung etwa der Unbefleckten Empfängnis wie durch die Leugnung aller Artikel des Apostolischen Glaubensbekenntnisses. Im Kirchenrecht werden der Häretiker und der Apostat auf dieselbe Stufe gestellt, zum Beispiel in Sachen der Exkommunikation.
Obwohl ich an Katholiken schreibe, wird es nützlich sein, genauer zu prüfen, was die Schuld willentlicher Häresie genau ausmacht.
Bedingungen der Häresie
Die zwei Hauptbedingungen sind diese:
Der Irrtum muss eine Lehre betreffen, die in der Heiligen Schrift enthalten oder geoffenbart ist und zugleich von der Kirche unserem Glauben als solche vorgelegt wird. Doch beachte man wohl: Es ist für die Schuld der Häresie nicht nötig, dass die Lehre von oberster Stelle feierlich definiert worden wäre. Es genügt völlig, dass sie zur gewöhnlichen täglichen Lehre der Kirche in der ganzen Welt gehört, die unfehlbar ist. Zu sagen: „Es ist keine Häresie, diese Lehre zu leugnen, denn die Kirche hat sie nie definiert“, ist völlig unhaltbar. Daher wäre es Häresie, irgendeine in der Schrift klar enthaltene Wahrheit zu leugnen, weil die Kirche alles lehrt, was die Schrift lehrt.
Was Wahrheiten betrifft, die uns von der Kirche in ihrem Amt als unfehlbare Lehrerin vorgelegt werden, aber nicht als geoffenbart, so wäre die Sünde, die man gegen den katholischen Glauben begeht, wenn man sie leugnet (denn eine Sünde wäre es), keine der Häresie. Beispiel: Ein Mann leugnete, dass ein kanonisierter Heiliger, z. B. der heilige Franz von Assisi, zur Zeit der Heiligsprechung tatsächlich im Himmel war.
Das andere Erfordernis der Häresie ist Hartnäckigkeit, Verstocktheit, sodass ein Mensch, der weiß, dass die Kirche etwas als Teil der Offenbarung lehrt, aus dem einen oder anderen Grund dabei bleibt, es in Frage zu stellen oder zu leugnen. Der Fall ist jedoch durchaus denkbar, dass jemand aus grober und schuldhafter Unwissenheit hartnäckig an einem wirklichen Irrtum festhält, dabei aber die vorherrschende Absicht hat, sein Urteil der Autorität der Kirche zu unterwerfen.
Es mag sein, dass irgendein Hochmut des Verstandes oder Eigennutz ihn für die Wahrheit blind macht und fest an seine eigene falsche Meinung bindet, und doch meint er vielleicht nicht, so weit zu gehen, der Autorität der Kirche zu widerstehen. Wer unwissentlich einen Irrtum hegt, befindet sich, wie man sagt, in „materieller“ Häresie. Wer es weiß und dennoch widersteht, ist in „formeller“ Häresie. Die letztere ist eine sehr schwere Sünde. Die erstere ist an sich überhaupt keine Sünde, wohl aber natürlich der Hochmut oder das andere Laster, das zuweilen zur Unkenntnis der Wahrheit führt.
Was ist Schisma?
Dies mag so gut wie jede andere Stelle sein, um den Unterschied zwischen der Häresie und dem sogenannten Schisma aufzuzeigen. Das Schisma ist Auflehnung gegen die rechtmäßig eingesetzte kirchliche Obrigkeit, eine Sünde des Ungehorsams gegen die Kirche in ihrer Eigenschaft als Herrscherin. Die Häresie dagegen widersteht der Kirche in ihrem Amt als unfehlbare Lehrerin.
Das Wort Schisma bedeutet ein Zerreißen oder Spalten, und so sprechen die Väter von ihm als einem Zerreißen des nahtlosen Gewandes Christi, des Sinnbildes jener Einheit der Kirche, mit der unser Herr seine Kirche ausgestattet hat. Häresie von einiger Ausdehnung schließt das Schisma ein, aber das Schisma schließt nicht notwendig die Häresie ein, es sei denn, es gehe so weit, grundsätzlich das Recht der Kirche zu leugnen, zu gebieten und Gesetze zu geben. Ein großes Schisma geht aber in der Regel später in Häresie über.
Andere Sünden gegen den Glauben
Verleugnung des Glaubens
Es ist niemals erlaubt, seinen Glauben positiv zu verleugnen. Man ist aber nicht unter Sünde verpflichtet, jedem neugierigen Frager seinen Glauben zu bekennen. Es ist erlaubt, solchen Leuten höflich zu verstehen zu geben, dass sie sich um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern sollen. Dennoch kommen Fälle vor, in denen die Frage nicht ohne den Anschein einer Verleugnung umgangen werden kann, und dann ist es unrecht, nicht Farbe zu bekennen. In Zeiten, da Katholischsein Geldstrafe und Gefängnis bedeutete, war es erlaubt, auf Befragen das Bekenntnis zu verweigern, nach dem Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, sondern ein Recht darauf hat, dass seine Schuld von seinen Anklägern bewiesen werde.
Die Pflicht der Nachforschung
Die Unterlassung der Nachforschung über den Glauben. – Dies betrifft zwar die Katholiken persönlich nicht, doch kann es nützlich sein, dass sie sich ein richtiges Urteil darüber bilden, was in dieser Sache verpflichtet. Unbegründete Verdachtsgründe verpflichten nicht zur Nachforschung, wohl aber ein ernster und vernünftiger Zweifel. Wo ein solcher Zweifel besteht, ist die Unwissenheit nicht mehr „unüberwindlich“. (1)
Das hat eine praktische Bedeutung für unseren Umgang mit Nichtkatholiken, denen wir mit Recht die Gnade der Bekehrung wünschen. Die Gefahr, Menschen durch Aufklärung in bösen Glauben zu versetzen, solange sie noch nicht bereit sind, dem Licht zu folgen, besteht nicht in dem Maße, wenn sich ernster Zweifel schon in ihrem Geist festgesetzt hat. Doch auch hier muss man sich hüten, auf wirklich unsichere Gemüter zu hart einzudringen, damit wir sie nicht über ihr Tempo hinaustreiben und so vielleicht ihren bösen Glauben vermehren.
(1) Unwissenheit ist „unüberwindlich“, wenn ihr Opfer keinen Hinweis auf ihr Vorhandensein hat und daher gehindert ist, sie durch Nachforschung zu beseitigen. Ein solcher befindet sich auch, wie man sagt, „in gutem Glauben“.
Bücher gegen den Glauben
Das Lesen von Büchern gegen den Glauben ist eine ergiebige Quelle von Unheil für die Seelen und weit radikaler schädlich als das Lesen unanständiger Bücher, es sei denn, diese lehrten die Unsittlichkeit auch dogmatisch und widersпrächen so ausdrücklich der Sittenlehre des Glaubens. Schriften, die gegen die christliche Reinheit verstoßen, schlagen in jedem einigermaßen schamhaften Gemüt in der Regel einen warnenden Ton der Scham an, und das ist ein Schutz davor, in die Gefahr überrumpelt zu werden.
Doch antikatholische oder antichristliche Schriften, zumal wenn sie gewandt geschrieben sind, sprechen die mehr verstandesmäßige Seite unserer Natur an und führen uns, indem sie ihr schmeicheln, in ungeahnte Gefahr. Am meisten haben von unreligiöser Lektüre jene zu fürchten, die, ohne irgendeine systematische Schulung in Philosophie oder Theologie, ihre geistige Neugier oder Eitelkeit befriedigen, indem sie sich mit allen den mannigfachen religiösen Verirrungen des menschlichen Geistes bekannt machen.
Die Presse wird gerade jetzt mit aller Kraft dazu benutzt, rationalistische Angriffe auf das Christentum zu führen, sei es offen oder unter dem Deckmantel der sogenannten Wissenschaft, und die Katholiken haben daher umso mehr Anlass, ihren Glauben durch Sorgfalt in der Wahl ihrer Lektüre zu bewahren. Es ist nicht Tapferkeit, sondern Verwegenheit der törichtsten und gefährlichsten Art, sich unnötigerweise der Ansteckung mit der Pest des Unglaubens auszusetzen. Es ist sittliche Feigheit aus Menschenfurcht und nicht Mut, denen nachzugeben, die uns vorwerfen, wir hätten „Angst, die andere Seite der Frage zu bedenken“. Für uns Katholiken gibt es in Sachen des religiösen Glaubens nur eine Seite. (2)
(2) Ich verurteile hier nicht das Studium der Irrtümer (um sie zu widerlegen) durch hierzu Befähigte, das heißt solche, die außer der nötigen Schulung bei Gott Hilfe suchen, um ihre Aufgabe ohne Gefahr für sich selbst zu erfüllen.
Schuldhafte Unkenntnis unserer Glaubenslehre
Da wir verpflichtet sind, unseren Glauben zu üben, und dies unmöglich ist, wenn wir ihn nicht kennen, sind wir gewissensmäßig verpflichtet, uns eine genügende Kenntnis von ihm zu verschaffen. Wir haben bereits gesehen, welches Mindestmaß an Unterweisung in der katholischen Lehre unter Sünde verpflichtet. (3)
(3) Siehe S. 26, 27, „Ausdrücklicher Glaube“.
Die Autorität der römischen Kongregationen
Bevor wir den gegenwärtigen Gegenstand abschließen, sei mir gestattet, etwas über die Autorität der römischen Kongregationen zu sagen. Wir haben gesehen, dass es eine Glaubenspflicht ist, sich der unfehlbaren Lehrautorität der Kirche zu unterwerfen. Aber welche Art von Ehrerbietung schulden wir den Vorschriften in Lehrfragen, die zuweilen nicht förmlich vom Papst selbst, sondern von der einen oder anderen der römischen Kongregationen oder kirchlichen Gerichtshöfe erlassen werden, denen der Heilige Stuhl die Wacht über die Reinheit des Glaubens anvertraut hat und deren Entscheidungen der Papst billigt, ohne jedoch darin seine unfehlbare Autorität auszuüben?
Die Zustimmung des Geistes
Erstens, was die innere Unterwerfung des Geistes angeht: Ein einzelner Mensch, der sich weigert, seine eigenen Meinungen so gewichtigen Verlautbarungen eines ausgewählten Kreises von Sachverständigen anzupassen, sündigt gegen die Tugend der Klugheit. Auf jedem anderen Gebiet würde ein solches Verhalten als das eines eingebildeten Narren gelten. Es ist freilich möglich, dass die Entscheidung des kirchlichen Gerichtshofes eine Lehre verurteilt, die schon als unvereinbar mit der geoffenbarten Wahrheit erwiesen ist, und dass die neue Verlautbarung nur dazu bestimmt ist, erneut die Aufmerksamkeit darauf zu lenken. In diesem Falle wäre außer der Klugheit auch der Glaube verletzt.
Da die hier gemeinte Art von Dekret andererseits kein unfehlbares ist, folgt, dass ihre Lehre gelegentlich möglicherweise sich als irrig erweisen kann. Das zu entscheiden sind die Laien jedoch als nicht geschulte Theologen nicht zuständig. Erscheinen aber einem in der Sache gelehrten Mann wirklich gewichtige Gründe gegen die gegebene Entscheidung, so darf er sie zwar nicht ohne den Fehler der Vermessenheit verurteilen, wohl aber sein Urteil bloß in der Schwebe halten, bis die Sache durch eine unfehlbare Entscheidung des Heiligen Stuhls entschieden ist.
Äußerer Gehorsam
Zweitens ist aus dem Gesagten klar, dass der äußere Gehorsam noch notwendiger ist, nämlich dahingehend, dass man nicht gegen das fragliche Dekret lehrt oder öffentlich streitet. Denn hier könnten andere irregeführt und Ärgernis gegeben werden.
Alles, was über die Pflichten des Glaubens gesagt worden ist, lässt sich in einem Wort zusammenfassen: „Treue“, die rückhaltlose und furchtlose Treue gegen Gott und seine göttliche Offenbarung und die Treue gegen Christus, unseren Herrn, wie Ihn die Kirche seiner getreuen Verheißungen vertritt.
aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre (Erste Reihe) Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote, 1914, S. 49 – S. 56
Anmerkung: Die Bibelzitate stehen im Original in der englischen Douay-Fassung
Siehe das Inhaltsverzeichnis
Siehe auch auf katholischglauben.info:
Bildquellen
- Moses_Comes_Down_from_Mount_Sinai: wikimedia | Public Domain Mark 1.0



