Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote
aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre
Erster Teil: Die Zehn Gebote Gottes
Das Erste Gebot
Nr. X. Sünden gegen die Religion durch Mangel
1. Die Versuchung Gottes
Ausdrückliche Versuchung Gottes. Gott zu versuchen heißt, etwas zu tun oder zu unterlassen, um zu prüfen, ob Gott die Eigenschaften und Vollkommenheiten besitzt, die Ihm zugeschrieben werden. Eine Handlung zu diesem ausdrücklichen Zweck zu tun ist die schlimmste Form dieser schweren Sünde, da sie einen Zweifel an den Lehren des Glaubens über das Wesen Gottes einschließt. „Du sollst den Herrn, deinen Gott, nicht versuchen.“
Nehmen wir einen nicht unbekannten Fall: Ein Ungläubiger leugnet das Dasein Gottes und fordert Ihn dann, die Uhr in der Hand, heraus, seine Ehre durch sofortige Bestrafung zu rechtfertigen. Der Ruf der Feinde Unseres Herrn rings um das Kreuz: „Wenn du Gottes Sohn bist, so steige herab vom Kreuz“, war eine ungläubige Herausforderung der göttlichen Allmacht derselben Art.
Gleichwertige Versuchung
Diese Art ausdrücklicher Versuchung Gottes ist aber bei uns nicht so gewöhnlich. Größere Gefahr besteht für die Sünde in ihrer der Sache nach oder gleichwertigen Gestalt, das heißt, wenn jemand an Gottes Güte, Macht usw. glaubt, aber tatsächlich ein göttliches Eingreifen zu seinen Gunsten verlangt.
So wurde Christus in der Wüste versucht
Zu dieser Form der Sünde versuchte Satan Christus in der Wüste, als er Ihn aufforderte, sich von der Zinne des Tempels hinabzustürzen, und Ihn mahnte, auf den Schutz der Engel zu vertrauen. (1) Satan seinerseits war der ausdrücklichen Versuchung schuldig, weil er daran zweifelte, ob Unser Herr göttliche Kräfte besitze oder nicht.
(1) Mt. 4, 5–7.
Mittelalterliche „Gottesurteile“
Ebenso waren die gerichtlichen Proben, die von der Kirche nie amtlich gebilligt wurden, in England und anderwärts geübt und „Gottesurteile“ genannt wurden, durchaus unerlaubt, obgleich sie zweifellos in Unwissenheit angewandt wurden. Zum Beispiel wurde bei der „Feuerprobe“ der Angeklagte gezwungen, barfuß über glühende Kohlen zu gehen oder seine Hand ins Feuer zu stecken. Blieb er unverbrannt, so wurde er für unschuldig erklärt. Offenbar hieß dies sozusagen, Gott zu zwingen, zur Verteidigung des Rechtes ein Wunder zu wirken, um das Gericht von seiner Verlegenheit zu befreien.
Verweigerung natürlicher Heilmittel in Krankheit
Wer in schwerer Krankheit leicht erreichbare ärztliche Hilfe zurückweist oder die gewöhnlichen natürlichen Heilmittel vernachlässigt, in der Erwartung, Gott werde ihn heilen, versucht Gott. Dies scheint ein Irrtum der „Peculiar People“ (einer englischen Sekte, die ärztliche Hilfe ablehnte) zu sein. Es ist in der Regel, wie jede Versuchung Gottes, eine Todsünde, doch kann Unwissenheit entschuldigen. Oder, wenn das Leiden leicht ist, wird die Verfehlung lässlich sein. Und es liegt keine Sünde vor, wenn der Kranke fromm hofft, dass Gott ihn durch natürliche Mittel heilen wird.
Verwegenes Aussetzen vor Gefahren
Es kommt ebenfalls der Versuchung Gottes gleich, wenn jemand mutwillig und ohne Not in eine große Gefahr läuft, aus der ihn nichts als ein Wunder retten kann. Zum Beispiel, wenn er in der Fastenzeit von aller Speise und allem Trank fastete, in der Erwartung, Gott werde sein Leben erhalten. Stets ausgenommen ist der Fall besonderer göttlicher Eingebung hierzu. So wären viele Dinge, die wir im Leben der Heiligen lesen, bei uns sündhaft, die wir nicht dieselbe besondere Führung des Heiligen Geistes haben.
Bedingungen für das Erbitten eines Wunders
Es ist indessen nicht unrecht, Gott zu bitten, ein Wunder zu wirken, vorausgesetzt, es liege ein schwerwiegender Grund vor, etwa um das Heil von Seelen zu erlangen oder die Erfüllung des göttlichen Willens herbeizuführen.
Es ist auch erlaubt, ein Wunder zu erbitten, um die eigene Gesundheit oder die eines anderen wiederzuerlangen, vorausgesetzt, dies geschehe in Ergebung in den Willen Gottes.
Lebensgefahr an Wunderquellen
Was ist von dem Tun kranker Menschen zu halten, die sich zum Beispiel am Brunnen der heiligen Winifred oder in Lourdes in eiskaltes Wasser stürzen und dabei zuweilen (menschlich gesprochen) die Gefahr ernster Verletzung oder gar des Todes laufen? Ist das nicht eine Versuchung Gottes der Sache nach? Nein, ist es nicht, wenn es unter gewissen Bedingungen geschieht.
Wie es gerechtfertigt wird
1. Es muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, etwa die Unfähigkeit, von einem schweren Leiden auf gewöhnlichem Wege Linderung zu erlangen. Viele dieser frommen Pilger sind vom ärztlichen Standpunkt aus hoffnungslose Fälle.
2. Es handelt sich nicht darum, die Hand Gottes des Allmächtigen zu zwingen, wie es bei der Versuchung Gottes der Sache nach geschieht, sondern vielmehr um eine zuversichtliche Hoffnung, dass es Ihm durch die Fürbitte Unserer Lieben Frau oder der heiligen Winifred gefallen werde, sie zu heilen und seine Heilige Mutter oder seine Heilige zu verherrlichen, verbunden mit Ergebung für den Fall, dass Er seine Macht nicht ausüben will.
3. Viele von denen, die durch solche Untertauchungen wirklich ihr Leben ernstlich gefährdet haben, oder auch ihre Angehörigen, sind nach sehr inständigem Gebet einer lebhaften Eingebung des Glaubens inne geworden, auf diese Weise Heilung zu suchen. Diese Eingebung war von einer ganz unbedingten Überzeugung begleitet, dass eine Heilung erlangt würde, wie es auch tatsächlich geschah. Solche Menschen fühlen, weit davon entfernt, sich anzumaßen, Gott zu versuchen oder etwas Gleichwertiges zu tun, im Gegenteil, dass es vielmehr Gott ist, der sie einlädt, einen Beweis seiner göttlichen Güte und Macht zu empfangen.
Missbräuche
Dieselbe Verteidigung lässt sich nicht für leichtfertig fromme Personen geltend machen, die gern leichtsinnig mit Reliquien oder „Weihwasser“ Versuche anstellen, auf die Möglichkeit hin, dass etwas Wunderbares geschieht. –
aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre (Erste Reihe) Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote, 1914, S. 100 – S. 103
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Bildquellen
- Moses_Comes_Down_from_Mount_Sinai: wikimedia | Public Domain Mark 1.0



