Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote
aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre
Erster Teil: Die Zehn Gebote Gottes
Das Dritte Gebot
Nr. XVI. Die Heiligung des Sonntags
„Gedenke, dass du den Sabbat heiligst.“
1. Die Heilige Messe
In den beiden vorhergehenden Geboten haben wir verschiedene Arten religiöser Akte betrachtet, viele Weisen, in denen Gott verehrt werden kann. Bisher aber haben wir keine Zeiten oder Gelegenheiten kennengelernt, die für ihre Übung festgesetzt sind.
Der Sonntag für den besonderen Dienst Gottes festgesetzt
Ein Irrtum berichtigt.
Das Dritte Gebot tritt hinzu, um uns zur Sache zu bringen, indem es einen Tag unter je sieben für den besonderen Dienst Gottes festsetzt. Dies bedeutet nicht, dass unser Lob und unsere Anbetung auf einen einzigen Tag der Woche beschränkt sein sollen. Wahre Religion ist keine „Sonntagsangelegenheit“; sie durchdringt die ganze Woche und übt ihren Einfluss auf jede Handlung unseres Lebens aus.
Die Vorstellung, wir müssten Gott einen Tag geben, dürften aber die anderen sechs dem Teufel, der Welt und dem Fleisch überlassen, mag in manchen Köpfen verbreitet sein, bleibt aber traurig hinter dem christlichen Ideal zurück. Wenn daher Prediger, um die Leute zum sonntäglichen Kirchgang anzuhalten, zu ihnen sagen: „Ihr solltet doch gewiss nicht damit geizen, einen Tag in der Woche dem Dienste Gottes zu schenken“, so meinen sie nur, dass ihre Zuhörer, wenn sie so knauserig sind, mehr zu verweigern, wenigstens ihre strenge Sonntagspflicht erfüllen sollten.
Einsetzung des Sabbattages
Der allmächtige Gott bestimmte einen Tag unter je sieben zur Ruhe und zu besonderer Verehrung, um das Gedächtnis daran zu begehen, dass Er am siebten Tage ruhte, nachdem Er die Welt in sechs Tagen erschaffen hatte. (1) Der besondere Tag, den Er wählte, hieß „Sabbat“, unser Samstag. Wir haben das entsprechende lateinische Wort Sabbatum und im Spanischen Sábado. Unter der christlichen Heilsordnung kommt, wie alle wissen, der Ruhetag einen Tag später, das heißt am „ersten Tage der Woche“, lateinisch Dies Dominica (Tag des Herrn), unserem Sonntag; diese Änderung wurde zu Ehren des Tages getroffen, an dem Christus, unser Osterlamm, von den Toten auferstand.
(1) Ex. 20, 11. Es ist nicht nötig, hier die wirkliche Dauer dieser Schöpfungstage zu erörtern.
Die Sabbatpflichten durch die Kirche auf den christlichen Sonntag übertragen
Das Zeugnis der Bibel nicht hinreichend. Dies wissen wir aber mit Gewissheit nur aus der überlieferten Übung der Kirche, die durch die christlichen Jahrhunderte von der apostolischen Zeit her auf uns gekommen ist. Denn die Bibel bietet in ihrem Neuen oder Christlichen Testament keinen klaren und sicheren Beweis dafür, dass die strengen Verpflichtungen, die der Dekalog an den Sabbat knüpft, mit Vollmacht auf unseren Sonntag übertragen worden sind.
Zwar erfahren wir aus den Briefen des heiligen Paulus, dass die Christen unter seiner Leitung das Sammeln von Almosen zugunsten ihrer ärmeren Brüder in Jerusalem dem „ersten Tage der Woche“ vorbehielten, womit gewiss der Sonntag gemeint ist; und daraus darf man mit Recht folgern, dass der Grund für die Wahl dieses Tages zu den Sammlungen darin lag, dass er der Tag der Ruhe und besonderen Gottesverehrung war. (2) Diese Folgerung wäre aber eine zu schwache Grundlage, um darauf eine schwere Verpflichtung für die Christen aller Zeiten und aller Orte zu gründen. In der Überlieferung der christlichen Kirche finden wir die bestimmte Autorität dafür, die Vorschriften des Dritten Gebotes auf unseren Sonntag anzuwenden.
(2) 1. Kor 16, 1. 2.
Daher sollten diejenigen unserer Landsleute, die sich nach „der Bibel allein“ zu richten beanspruchen und die kirchliche Überlieferung verwerfen, sofern sie nicht durch unzweideutige biblische Zeugnisse gestützt ist, von Rechts wegen ihre Namen jener ziemlich unbekannten Sekte der „Sabbatarier“ beifügen, die als Bibelchristen folgerichtiger den alten Ruhetag beibehalten und gelegentlich mit der Polizei in Konflikt geraten, wenn man sie dabei ertappt, dass sie am Sonntag Arbeiter beschäftigen.
„Papistische Sabbatschänder“
Überdies hat der Bibelprotestant keine „Gewähr in der Schrift“, jene der Sünde zu überführen, die nach seiner Denkart die Heiligkeit des Sonntags entweihen.
Zwei Sonntagspflichten.
Die uns durch das Dritte Gebot auferlegten Pflichten sind zweifach: (1) die positive Verpflichtung, der Messe beizuwohnen; (2) die negative, sich nicht unnötiger knechtlicher Arbeit hinzugeben.
Warum die Messe vorgeschrieben ist.
Warum hat die Kirche gerade den Besuch der Heiligen Messe, und nicht irgendeiner anderen öffentlichen religiösen Feier, als wesentlich für die Heiligung des Sonntags festgesetzt?
Kein anderer Gottesdienst kann an ihre Stelle treten
Denn ein schlecht unterrichteter Katholik könnte vielleicht so argumentieren: „Ich kann ebenso gut eine Abendandacht besuchen statt der Messe am Morgen, weil ich diese Einrichtung bequemer finde.“ Oder wiederum mag eine nichtkatholische Herrschaft, der es etwas lästig ist, dass ihre katholischen Dienstboten darauf bestehen (wie es gute Katholiken tun sollen), zur Messe zu gehen, ihnen so zureden: „Warum könnt ihr nicht am Nachmittag oder Abend in die Kirche gehen? Wozu all das Aufheben und die Unruhe wegen der Messe am Morgen? Gott kann doch gewiss zu einer Stunde des Tages ebenso gut verehrt werden wie zu einer anderen?“
Der Fehler in solchem Denken wird klar, wenn wir den besonderen, den einzigartigen Charakter der Messe bedenken. Denn sie steht abseits und über jeder anderen Form des religiösen „Gottesdienstes“.
Das Messopfer, ein einzigartiger Akt der Gottesverehrung
Der katholische Glaube lehrt, dass die Messe ein Opfer ist, das erhabene Opfer des Christlichen Gesetzes;
dass es von Christus selbst beim Letzten Abendmahl eingesetzt wurde;
dass in Ihm derselbe Mittler zwischen Gott und den Menschen, Christus Jesus, wirklich, wesenhaft und buchstäblich gegenwärtig wird unter der Gestalt von Brot und Wein, nachdem der zelebrierende Priester die Worte der Wandlung darüber gesprochen hat;
dass in diesem „reinen Speiseopfer“ seines Leibes und Blutes, das in der ganzen katholischen Kirche dargebracht wird, unser Heiland fortfährt, die Wirkungen seines Leidens und Sterbens zu vollbringen, indem Er immerfort vor dem Angesicht seines Vaters jene unendlichen Verdienste darstellt, die Er ein für allemal auf Kalvaria erworben hat, und ihre Früchte den Seelen der Menschen für ihre verschiedenen Bedürfnisse zuwendet.
Die Messe ist gleichsam das „vollziehende Organ“ des Kreuzes und in diesem Sinne die Fortsetzung ein und desselben Opfers.
Die Messe, die allein unterscheidende Verehrung Gottes
Die Messe ist also ein wahres Opfer.
Durch das Opfer wird Gott seine höchste und unbedingte Herrschaft über seine Geschöpfe und alles, was sie besitzen, zuerkannt. Darum ist diese Handlung Gott allein vorbehalten. Sie ist der unterscheidende Akt der göttlichen Verehrung. Gebet und Lobpreis sind es nicht. Denn obgleich wir zu Gott beten, ist es uns auch erlaubt und wird uns nahegelegt, zu den Heiligen zu beten.
Ein Opfer im strengsten Sinne aber kann keinem Geschöpf, wie heilig es auch sei, dargebracht werden. Das wäre Götzendienst. Indem die Christen an der Messe teilnehmen, verrichten sie den höchsten Akt göttlicher Verehrung, dessen Menschen fähig sind. So ist es nur natürlich, dass die Kirche an dem Tage, der eigens für die Verehrung Gottes ausgesondert ist, unsere Anwesenheit bei diesem feierlichen Ritus vor jedem anderen verlangt.
Die Messe, die Anbetung Unseres Herrn als Mensch
Die Heilige Messe ist das Opfergebet, welches das Heiligste Herz unseres Ältesten Bruders zum Vater ausgießt im Namen derer, die Er durch die Gnade zu seinen angenommenen Brüdern und Schwestern gemacht hat, das heißt in unserem Namen. Sie ist das Flehen des Menschen, der zugleich Gott ist, und muss darum als Akt der Verehrung jede Form öffentlicher Andachten oder religiösen Gottesdienstes, welcher Art auch immer, an Wert unendlich übertreffen.
Die Größe der Heiligen Messe
In diesem Lichte betrachtet, steht die Heilige Messe vor uns als ein Ereignis von unvergleichlicher Feierlichkeit und allerhöchster Bedeutung. Kein Ereignis auf Erden, und hinge auch das Schicksal von Reichen oder Thronen davon ab, verdient einen Vergleich mit diesen Heiligen Geheimnissen.
So groß ist diese Handlung Jesu Christi, an der wir durch unsere Teilnahme Anteil haben, so unermesslich, ja unendlich die Ehre, die Sie Gott erweist, so unschätzbar die geistlichen und zeitlichen Segnungen, die aus Ihr den Menschen zufließen, dass wir uns nicht wundern können, wenn sich der nachlässige und träge Fernbleibende die Schuld einer Todsünde zuzieht, da er versäumt, Gott diese Ehre zu geben, und gegenüber so großen göttlichen Wohltaten Gleichgültigkeit, um nicht zu sagen Verachtung, an den Tag legt.
Gründe, die vom Besuch der Messe entschuldigen
Der nächste Punkt, den wir betrachten wollen, ist, welche Gründe uns vom Anhören der Messe entschuldigen.
Ein Unterschied unter den Vorschriften.
Wie die Theologie lehrt, sind manche Handlungen verboten, weil sie sündhaft sind; andere sind nur sündhaft, weil sie verboten sind. Folglich gibt es unter den uns gebotenen Dingen manche, von denen keine Ursache jemals entschuldigen kann, Dinge, die in sich und ihrer eigenen Natur nach immer verpflichtend sind und deren Verletzung immer und unter allen Umständen unrecht ist; zum Beispiel die Pflicht, die Wahrheit zu sagen, und die Redlichkeit in unserem Verkehr. Nichts kann uns jemals von solchen Verpflichtungen entbinden.
Der Papst selbst könnte uns nicht erlauben, zu lügen oder zu stehlen. Das Lügen usw. ist uns verboten, weil es unrecht ist, abgesehen von jedem ausdrücklichen Verbot. Die Messe zu versäumen hingegen ist nur unrecht wegen des Gebotes, sie zu hören, und wegen unserer Pflicht, diesem Gebot zu gehorchen.
Gebote binden nicht immer
Gebote in Dingen der Disziplin oder der religiösen Beobachtung aber, die zu den sogenannten „positiven“ Gesetzen gehören, binden uns nicht unter allen erdenklichen Umständen, noch trotz jeder Schwierigkeit. Sie werden auf vernünftige Weise gegeben und nehmen Rücksicht auf Hindernisse, die den Gehorsam gegen sie für die menschliche Natur zu einer allzu schweren Last, ja zuweilen zu einer Unmöglichkeit machen würden. Denn unsere Mutter, die Kirche, ist milde und rücksichtsvoll. Wenn daher Schwierigkeiten ernster Art im Wege stehen, wird das Gesetz nicht mehr geltend gemacht, und man begeht keine Sünde, wenn man es nicht erfüllt.
Verschiedene Dringlichkeit verschiedener Gesetze
In diesem Zusammenhang müssen wir jedoch bedenken, dass nicht alle Gesetze der genannten Art auf gleicher Stufe der Wichtigkeit stehen. Manche sind weit gewichtiger als andere und erfordern daher einen gewichtigeren Grund zur Befreiung von ihnen. So brauchen zum Beispiel das Gebot des Messehörens und das der „Osterpflicht“ beide einen wirklich schweren Grund zur Befreiung; doch könnte ein Grund, der schwer genug ist, von der Messe zu entschuldigen, unzureichend sein, um jemanden von der Erfüllung seiner Osterpflicht zu befreien.
Verschiedene Entschuldigungsgründe
Gründe, die vom Besuch der Messe entschuldigen, können verschiedener Art sein: zum Beispiel die Entfernung der Kirche für den Fußgänger, Krankheit, schlechte Gesundheit, vielleicht verbunden mit Entfernung oder schlechtem Wetter, Kosten, das Opfer eines beträchtlichen Gewinnes, irgendeine Pflicht, die mit der Stellung oder dem Beruf eines Menschen verbunden ist, wie im Falle von Dienstboten oder Pflegerinnen (seien es Pflegerinnen kleiner Kinder oder von Kranken).
Entfernung von der Kirche
Hinsichtlich der Entfernung von der Kirche halten gewichtige theologische Autoritäten dafür, dass ein Fußweg von drei Meilen (versteht sich, für jeden Weg) oder von einer Stunde und einer Viertelstunde, bei schlechtem Wetter sogar etwas weniger, alle Personen ohne Unterschied entschuldigt. Dabei wird angenommen, dass die ganzen sechs Meilen durchschnittlich die genannte Zeit beanspruchen; die Grenze der strengen Pflicht wird in ihrem Zeitwert angegeben zugunsten einer Person, deren tatsächliche (bona fide) Geschwindigkeit unter diesem Durchschnitt liegt. Es ist unmöglich, die verschiedenen Befreiungsgründe in allen Einzelheiten zu erörtern. Überdies wäre es irreführend, unbedingt allgemeine Regeln zur Lösung von Gewissenszweifeln in dieser Sache aufzustellen; denn so viel hängt von den besonderen Umständen jedes einzelnen Falles ab, und diese wechseln ins Unendliche.
Bei Schwierigkeit oder Zweifel
Wo Zweifel über die Hinlänglichkeit einer Entschuldigung besteht, soll man womöglich den Rat eines Priesters einholen, oder man kann der Praxis gut unterrichteter und würdiger Katholiken folgen. Wer einer Autorität untersteht, kann sich in der Regel mit Sicherheit an die Entscheidung seiner Oberen halten, z. B. junge Leute, die noch nicht volljährig sind.
Dienstboten und die Sonntagsmesse
Dienstboten, die beständig verhindert sind, die Messe zu hören, wird dringend geraten, eine andere Stelle zu suchen, die der Ausübung ihres Glaubens günstiger ist; sie sind aber nicht verpflichtet, sofort zu kündigen, auf die Gefahr hin, durch Stellenlosigkeit ernsten Schaden zu leiden. Hier ist zu bemerken, dass Dienstboten zwar mit Recht eine Gelegenheit zum Messbesuch beanspruchen, die Herrschaft aber nicht verpflichtet ist, ihnen diese Gelegenheit gerade zu der von ihnen bevorzugten Stunde zu gewähren, wenn die für sie festgesetzte Zeit einigermaßen vernünftig ist. Ich setze hier voraus, dass mehr als eine Messe zu haben ist.
Nur gewöhnliche Mittel zur Erlangung der Messe sind verpflichtend
Eine Regel lässt sich aufstellen, die helfen wird, manche Gewissenszweifel zu lösen, nämlich dass niemand verpflichtet ist, Maßnahmen außergewöhnlicher Art oder, wie die Redensart lautet, „außerordentliche Mittel“ zu ergreifen, um Gesetzen wie dem vorliegenden nachzukommen; zum Beispiel eine Eisenbahnfahrt, selbst angenommen, die Kosten spielten keine Rolle. Es genügt, gewöhnliche Mittel anzuwenden.
Höchst wünschenswert, über den Buchstaben des Gesetzes hinauszugehen
Bisher habe ich versucht, die Grenzen der strengen Pflicht zu ziehen und, soweit möglich, zu erklären, wozu ein Katholik unbedingt verpflichtet ist. Aber ich möchte meine Leser keineswegs ermutigen, ihren religiösen Kurs nach dem Grundsatz zu steuern, für Gott und ihre Seele so wenig zu tun, wie sie irgend können, und ihren Dienst Gottes gleichsam auf das Gran abzuwiegen. Im Gegenteil, wir sollten alle großmütig gegen Gott sein, der so freigebig gegen uns ist. Doch könnten wir nicht sagen, an welchem Punkt die Großmut beginnt, wenn wir uns nicht zuvor gehörig darüber unterrichtet hätten, wo die strenge Pflicht endet.
Keine Sünde, aber ein großer Verlust
Tatsächlich gehen, Gott sei Dank, zahlreiche Katholiken beim Messbesuch weit über die Grenzen der strengen Verpflichtung hinaus. Möge ihre Zahl immer wachsen, und zwar unter anderem aus folgendem Grunde. Ein Katholik mag recht haben, wenn er sagt: „In meinen besonderen Umständen bin ich nicht verpflichtet, zur Messe zu gehen. Die Schwierigkeit ist groß genug, um mich zu entschuldigen.“ Es sei so.
Aber das beweist nur, dass dein Fernbleiben keine Sünde mit sich bringt. Es zeigt nicht, dass du keinen geistlichen Verlust erleidest, indem du die Gnaden entbehrst, an denen das Heilige Opfer so reich ist. Nehmen wir zwei Personen. A ist zwar willig genug, aber ehrlich außerstande, die Messe zu hören. B dagegen könnte ihr beiwohnen, doch nur mit etwas größerer Mühe, als er nach dem Buchstaben des Gesetzes streng auf sich zu nehmen verpflichtet ist. A darf in der Tat vernünftigerweise hoffen, dass Gott in seiner Güte ihm den geistlichen Verlust ersetzen werde, zumal wenn er stattdessen zu Hause besondere Andachten übt und sich im Geiste mit dem Heiligen Opfer vereinigt.
Ist aber nicht zu befürchten, dass B, obwohl er sich durch sein wiederholtes Fernbleiben keiner Sünde schuldig macht, an seiner Seele beträchtlichen Schaden leide, nicht als Strafe, sondern ganz so, wie ein Mensch an leiblicher Gesundheit und Kraft Schaden leidet, der es unterlässt, seine gewohnte Nahrung zu sich zu nehmen?¹
¹ Damit B nicht zu hart behandelt erscheine, sei bemerkt, dass er als sehr gleichgültig gegen seine religiösen Pflichten gedacht ist und froh, ihnen beim ersten Anschein einer knapp hinreichenden Entschuldigung zu entgehen. A dagegen ist gut gesinnt, aber durch wirklich große Hindernisse abgehalten und in diesem Sinne ehrlich „außerstande“, die Messe zu hören.
Übel, die aus dem gewohnheitsmäßigen Versäumen der Messe entstehen
Überdies erzeugt, selbst zugegeben, dass die Messe ohne Sünde versäumt wird, ihr beständiges Versäumen die Gewohnheit, ohne sie auszukommen, was nicht selten zu fortgesetzter Vernachlässigung führt, selbst nachdem die rechtmäßige Entschuldigung zu bestehen aufgehört hat. Der große geistliche Verlust, der aus dem Nichtbesuch der Messe entsteht, wird zu wenig bedacht, und doch erweist er sich oft als verhängnisvoll.
Es kann, fürchte ich, wenig Zweifel bestehen, dass zahlreiche unserer katholischen Landsleute, die gezwungen sind, an Orten fern von einer katholischen Kirche zu leben, ihrer Religion allmählich entfremdet werden, obgleich sie vielleicht in keinem einzelnen Fall dadurch gesündigt haben, dass sie die Kirche in solcher Entfernung nicht besuchten. Zweifellos würden sie, wenn sie nur ihr Bestes täten, den Verlust durch private religiöse Übungen zu Hause zu ersetzen, durch die Gnade Gottes vor ernstem Schaden für ihren Glauben bewahrt bleiben.
Nimmt man aber die menschliche Natur, wie wir sie gemeinhin finden, so pflegt ein solcher Ersatz vernachlässigt zu werden, und die traurige Folge stellt sich ein. Da sie beständig ohne Berührung mit Kirche, Priester und katholischer Gesellschaft leben, werden sie nachlässig und gleichgültig und gehen allzu oft der Kirche schließlich verloren. Ihr Glaube verhungert.
Freiwillige Hindernisse
Sich außer Reichweite der Messe begeben
Nun stellt sich eine weitere Frage: Wie weit und unter welchen Bedingungen ist es einem Katholiken erlaubt, dem Messbesuch wissentlich Hindernisse in den Weg zu legen?
Einerseits ist es klar unerlaubt, dem Anhören der Messe Hindernisse in den Weg zu legen, bloß in der ausgesprochenen Absicht, der Mühe des Messhörens zu entgehen, z. B. vorher aufs Land zu fahren zu dem Zweck, sich am Sonntag zu weit von der Kirche zu befinden, aus Abneigung gegen den Messbesuch. Dies wäre eine unmittelbare Umgehung des Gesetzes.
Andererseits ist es gewiss, dass ein ernster Grund, etwa ein solcher, der sonst von der Messe entschuldigen würde, jemanden berechtigt, sich außer Reichweite einer Kirche zu begeben.
Wie aber, wenn kein anderer Grund vorliegt, sich weit von der Kirche zu entfernen, als etwa bloßes Vergnügen? Selbst in diesem Falle wird keine Sünde begangen, vorausgesetzt, dass die Abreise nicht zu nahe an die Zeit heranrückt, in der das Gesetz in Kraft tritt, d. h. an die Mitternacht des Samstags. Ein Katholik würde aber sündigen, der ohne hinreichenden Grund spät am Samstagabend nach einem Ort aufbräche, wo, wie er wüsste, keine Messe zu haben ist.
Bedingungen für das gültige Anhören der Messe
Ich will nun die Bedingungen berühren, die seitens des Gläubigen erforderlich sind, um seiner Pflicht des Messhörens zu genügen.
Gegenwart
1. Er muss dem Leibe nach sittlich gegenwärtig sein, d. h., wenn nicht leiblich in der Kirche, so muss er wenigstens so stehen, dass er billigerweise als Teil der Gemeinde und als mit ihr im Gottesdienst verbunden gelten kann. Er muss imstande sein, den Hauptteilen des Ritus zu folgen, sei es durch Sehen oder Hören oder durch Beobachtung der Handlungen anderer; doch darf zwischen ihm und den übrigen kein zu großer Abstand sein. (3) Ein Mann, der eine Meile entfernt stünde, könnte mit Hilfe eines Fernrohrs die religiösen Handlungen der Leute beobachten, die in der offenen Tür einer überfüllten Kirche knien, und so die Hauptvorgänge am Altar erkennen, und doch würde er kaum als bei der Messe anwesend gelten.
(3) Es ist durchaus möglich, der Messe zu folgen, ohne den Priester zu sehen oder zu hören, etwa indem man auf die Messglocke oder die Musik achtet.
Wille, die Messe zu hören
2. Der Wille, die Messe zu hören, ist ebenfalls wesentlich, im Gegensatz zu einer Anwesenheit mit der festen Absicht, nicht am Gottesdienst teilzunehmen, oder zu einer Anwesenheit unter leiblichem Zwang. Der Gläubige braucht aber, wenn er nur tatsächlich die Messe hört, nicht ausdrücklich das Gesetz befolgen zu wollen, ebenso wie es für die Osterpflicht genügt, innerhalb der festgesetzten Zeit würdig die Sakramente zu empfangen, ob man an seine Verpflichtung denkt oder nicht. Die Kirche gebietet nur die vorgeschriebenen Handlungen, und sind diese einmal verrichtet, so ist der Pflicht im Wesentlichen genügt.
„Äußere“ Aufmerksamkeit
3. Aufmerksamkeit. Es gibt zwei Arten der Aufmerksamkeit: die innere, die bedeutet, dass der Geist des Gläubigen sich auf die Worte und Handlungen des Priesters richtet, oder auf die heiligen Geheimnisse, die sich vollziehen, oder darauf, Gott in Gebeten oder frommer Betrachtung zu loben und anzubeten, mit anderen Worten: Aufmerksamkeit mit wirklicher Andacht.
Dann gibt es die äußere Aufmerksamkeit, die nur verlangt, dass der Gläubige sich mit nichts beschäftige, was seiner Natur nach mit dem Anhören der Messe unvereinbar ist, mag auch sein Geist beständig und freiwillig zerstreut sein. Schlafen zum Beispiel oder eifriges Plaudern während eines großen Teiles der Messe wären solche unvereinbaren Beschäftigungen. Nun ist zur bloßen Erfüllung des Gesetzes nur die äußere Aufmerksamkeit streng erforderlich. Man beachte, dass ich weit davon entfernt bin, diese niedrigste Form der Aufmerksamkeit zu empfehlen.
Zugleich wird die Tatsache, dass sie gerade noch genügt, den Skrupulanten ein Trost sein, die zuweilen meinen, sie hätten die Messe nicht gehört, weil sie während derselben stark zerstreut waren. Selbst wenn die Zerstreuungen ganz freiwillig und daher lässlich sündhaft sind, ist es keineswegs leicht, es zu vermeiden, die Messe der Substanz nach zu hören. Ja, vorausgesetzt, dass jemand anwesend ist, mit der Absicht beginnt, am Heiligen Opfer teilzunehmen, und diese Absicht nicht zurücknimmt, ist es höchst unwahrscheinlich, dass er seine Pflicht des Messhörens der Substanz nach nicht erfülle, mag er auch überhaupt keine eigenen Gebete verrichtet haben.
Danach braucht man kaum hinzuzufügen, dass der Gebrauch eines Gebetbuches oder anderer Hilfsmittel der persönlichen Andacht, so wünschenswert und empfehlenswert er auch sein mag, wenn er hilft, nicht als Pflicht notwendig ist. Wir haben daher weniger Grund, uns zu wundern oder Anstoß zu nehmen an Katholiken daheim oder im Ausland, die während der Messe weniger Gebrauch von persönlichen Andachten machen, als es bei uns üblich ist. Der Besuch der Messe ist ein Akt der „äußeren Gottesverehrung“, wie der heilige Thomas von Aquin lehrt. Auch der Römische Katechismus erklärt, dass es die „äußere Verehrung, die wir Gott schulden“, ist, die durch das Gebot vorgeschrieben wird.
Kein Grad der Andacht ist zu groß. Wenn wir aber dennoch die unaussprechliche Heiligkeit dieses Großen Opfers bedenken, wird uns kein Grad innerer Frömmigkeit zu groß erscheinen für das, was Ihm gebührt. Darum sollten alle danach streben, Ihm mit tiefster innerer Andacht beizuwohnen, und jedes Hilfsmittel zu diesem Zweck gebrauchen. Das Maß der geernteten Gnaden und Segnungen wird großenteils von der persönlichen Bemühung abhängen.
aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre (Erste Reihe) Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote, 1914, S. 143 – S. 156
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Zum Thema ‚Heilige Messe‘ siehe:
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