Das 4. Gebot Gottes Die Pflichten der Eltern

Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote

aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre

Erster Teil: Die Zehn Gebote Gottes

Das Vierte Gebot

Nr. XVIII. Die Pflichten der Eltern

Du sollst Vater und Mutter ehren.

Die rechte Ordnung der Liebe

In den vorhergehenden Briefen über die Zehn Gebote sind jene Vorschriften erklärt worden, die mehr unmittelbar unsere persönliche Pflicht gegen Gott und gegen die Personen und Dinge betreffen, die eng mit Ihm verbunden sind. Wir wollen nun jene anderen Gebote betrachten, die unser Verhalten gegen unsere Mitmenschen regeln und uns von den Pflichten sprechen, die wir ihnen schulden. Dies ist in der Tat die rechte Ordnung. Denn nachdem Unser Herr gesagt hatte: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben aus deinem ganzen Herzen und aus deiner ganzen Seele“ usw., fügte Er hinzu: „Und du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“

Unsere Pflicht gegen Gott steht an erster Stelle, unsere Pflicht gegen den Menschen an zweiter. Wer daher die Religion gänzlich darin sieht, sich auf Werke der Wohltätigkeit zur Verbesserung des irdischen Loses seiner Mitmenschen einzulassen, wer die „reine und unbefleckte“ Religion allein darin bestehen lässt, den Armen Nahrung, Kleidung und Wohnung zu verschaffen, Spitäler, Waisenhäuser und ähnliche menschenfreundliche Unternehmungen zu gründen oder zu unterstützen, der vergisst das erste und hauptsächliche Element der wahren Religion, nämlich die Verehrung Gottes im eigenen Herzen und Leben und die Unterwerfung des freien Willens unter das Gesetz seiner Gebote im täglichen Verhalten.

Und doch müssen wir uns hüten, in den entgegengesetzten Irrtum zu verfallen. Es wäre ein ebenso großer Fehler, sich einzubilden, wir könnten Gott in unserem eigenen Verhalten recht dienen und dabei unsere Pflicht gegen andere vernachlässigen. „Wenn jemand sagt: Ich liebe Gott, und hasst doch seinen Bruder, so ist er ein Lügner“ (1. Joh. 4, 20). Wahre Religion muss also aus beiden Elementen bestehen: der persönlichen Liebe zu Gott und dem persönlichen Dienst Gottes, und der Liebe und dem Dienst gegen den Nächsten um Gottes willen.

Die Familie

Unter den menschlichen Pflichten stehen die der Familie an erster Stelle. Wir Menschen sind keine vereinzelten Wesen. Gott hat uns zu einer Gesellschaft vereinigt, und die Grundeinheit der menschlichen Gesellschaft ist die Familie. So dürfen wir sagen, dass von der gebührenden Erfüllung der Familienpflichten das Wohl des Menschengeschlechtes hauptsächlich abhängt. Unter den Familienpflichten sind jene, die Eltern und Kinder binden, von erstrangiger Wichtigkeit, und sie sind es, die nun unsere Aufmerksamkeit beanspruchen müssen.

Elternpflichten

Nehmen wir zuerst die Pflichten der Eltern gegen ihre Kinder. Warum zuerst?, mögt ihr fragen, ja ihr mögt sogar sagen: Warum überhaupt? Ist das nicht eine seltsame Art, das Gebot zu behandeln: „Du sollst Vater und Mutter ehren“?

Die Vorschrift sagt ja ihrem Wortlaut nach gar nichts über die Pflichten der Eltern. Sie spricht nur von der Pflicht der Kinder, Vater und Mutter zu ehren. Ganz richtig: Die Worte der Vorschrift sagen nichts von Elternpflichten, aber sie setzen deren Bestehen voraus. Alle Katholiken wissen, dass Unser Herr seine Kirche auf Erden gegründet hat, um uns über die Natur aller unserer Pflichten in dieser Welt zu belehren; und die Kirche hat, indem sie die Tragweite des göttlichen Gebotes auslegte, stets gelehrt, dass die Pflichten zwischen Eltern und Kindern gegenseitig sind.

Die Pflichten der Eltern und Kinder sind gegenseitig

Wenn ein Sohn seine Eltern ehren muss, so ist das nur eine gerechte Erwiderung und ein Austausch für die Liebe und Sorge, die die Eltern ihm schulden. Die Pflicht schneidet nach beiden Seiten, wie es Pflichten zwischen Menschen immer tun. Ist ein Dienstbote verpflichtet, seinem Herrn zu dienen, so hat dieser die entsprechende Verpflichtung, den Dienstboten gerecht und gütig zu behandeln. Ein Soldat oder Matrose schuldet seinen Offizieren Gehorsam und Achtung, diese aber sind ihrerseits verpflichtet, gegen ihre Untergebenen mit Gerechtigkeit und Menschlichkeit zu verfahren. Während die Untertanen ihrem König Treue schulden, ist der König verpflichtet, zum Wohle seines Volkes zu regieren.

Nur ein einziges Wesen gibt es, gegen das wir eine strenge Pflicht haben, von dem man aber nicht im gleichen strengen Sinne sagen kann, dass es eine Pflicht gegen uns habe, und das ist der allmächtige Gott. Gott liebt uns zwar und sorgt für uns in seiner allumfassenden, unendlichen Güte. Er verheißt dies und erfüllt als „getreuer Gott“ seine Zusage weit über unser Verdienst hinaus. Dennoch kann Er als unser Gott und Schöpfer an uns Geschöpfe nicht in derselben Weise gebunden sein, wie wir an Ihn gebunden sind. Zwischen Mensch und Mensch liegt der Fall anders. Ihre Gleichheit der Natur ändert die Sache. Hier gehen die Pflichten nach beiden Seiten.

Die Kirche legt also das Vierte Gebot so aus, dass es die Eltern ebenso bindet wie die Kinder. Außer ihrer Lehre haben wir die der Heiligen Schrift. Der heilige Paulus weist an zwei Stellen ausdrücklich auf die Pflichten der Eltern hin. Außer dass er die Kinder zum Gehorsam ermahnt, redet er die Eltern mit diesen Worten an: „Und ihr Väter, reizet eure Kinder nicht zum Zorn, sondern erzieht sie in der Zucht und Zurechtweisung des Herrn“ (Eph 6, 4; siehe auch Kol. 3, 20. 21).

Der Übersichtlichkeit halber können wir die Pflichten der Eltern in zwei einteilen. Sie sind verpflichtet, (1) ihre Kinder zu lieben, (2) für sie zu sorgen an Leib und Seele.

Die Liebe zu den Kindern

Die Liebe, die Eltern ihren Söhnen und Töchtern entgegenbringen sollen, ist etwas mehr als jene gewöhnliche Nächstenliebe, die ein Mensch seinem Nächsten schuldet, ja etwas der Art nach davon Verschiedenes. Sie bildet für sich eine besondere Tugend, die mit einem der lateinischen Sprache entlehnten Namen „Pietät“ (pietas) heißt.

„Pietät“

Es ist die Tugend der Verwandten in ihrem Verhalten zueinander. Wir haben im Englischen kein gutes Wort, um diesen Begriff auszudrücken. Denn das englische Wort piety bedeutet im gewöhnlichen Gebrauch eine Neigung zu religiösen Dingen, wie wenn wir von einem pious, einem „frommen“ Menschen sprechen. Vielleicht würden „Pflichttreue“, „Hingebung“ oder „Zuneigung“, oder alle drei zusammen, am besten wiedergeben, was hier mit piety gemeint ist. Wie wir es aber auch ausdrücken mögen, der praktische Punkt ist, dass eine Handlung der Lieblosigkeit gegen einen Verwandten eine Sünde eigener, besonderer Art ist, größer oder geringer je nach dem Grade der Verwandtschaft.

Um ein Beispiel zu nehmen: Ein Vater, der seinem Sohn durch die Veröffentlichung seiner verborgenen Sünden den guten Ruf genommen hat, genügt seiner Pflicht in der Beichte nicht, wenn er sich der „Ehrabschneidung“ anklagt, als ob er nur einen gewöhnlichen Nächsten verleumdet hätte. Er muss erklären, dass es ein naher Verwandter ist, dem er geschadet hat. Sein Vergehen gegen die elterliche „Pietät“ ändert die Art der Sünde.

Mangel an Liebe

Es mag nützlich sein, einige der hauptsächlichen Weisen anzuführen, in denen Eltern ihre Pflicht, die Kinder zu lieben, verletzen können. Sie können zu wenig lieben, oder sie können zu sehr und unweise lieben. Es ist unrecht, heftige Abneigung oder Hass gegen die Kinder zu hegen, Eifersucht gegen sie zu nähren, sich zu weigern, sie anzusehen, mit ihnen zu sprechen, mit ihnen umzugehen, oder ihnen Zeichen der Zuneigung zu versagen. Wo freilich Kinder pflichtvergessen gewesen sind und keine Reue über ihr Fehlverhalten zeigen, mag es erlaubt sein, zur Strafe zeitweilig einige solche Zeichen des Missfallens zu geben. Dies sollte aber in der ehrlichen Absicht gebührender Zurechtweisung geschehen und nicht aus Bosheit oder leidenschaftlicher Rachsucht.

Übermäßige Nachsicht und ihre Folgen

Doch wie Eltern zu wenig lieben können, so können sie auch zu sehr lieben und durch übermäßige Nachsicht fehlen. Eltern, die eigensinnige, unehrerbietige, lasterhafte Söhne oder Töchter haben, wundern sich oft, wie es kommt, dass sie mit ihren Kindern so geschlagen sind.

Ein Vater hat, nehmen wir an, einen Sohn von etwa sechzehn oder siebzehn Jahren, der sich sehr schlecht anlässt. Der Junge lügt, er ist unehrlich, er trinkt, er geht mit schlechten Kameraden um und verfällt in ihre schlechten Gewohnheiten. Der betrübte Vater kann es nicht verstehen und beteuert: „Ich bin doch gewiss sehr streng mit Johann; er bekommt zu Hause nie ein schlechtes Beispiel. Erst neulich abends habe ich ihn tüchtig durchgeprügelt, weil er halb betrunken nach Hause kam, nachdem er seinen ganzen Lohn vertan hatte. Warum gibt mir Gott einen so schlechten Sohn?“

Doch die Erklärung des Rätsels mag ganz einfach sein, und die Eltern haben solch bitteres Leid vielleicht nur sich selbst und ihrer schuldhaften übermäßigen Nachsicht zu verdanken.

Als jener Sohn ein kleines Kind war, sagen wir in den ersten sieben oder acht Jahren seines Lebens, durfte er ziemlich tun, was ihm beliebte. Seine bösen Neigungen in den kleineren Dingen der Kindheit wurden nicht unterdrückt, vielleicht belacht oder gar als Beweise eines starken Charakters bewundert. Befehle wurden ihm im gebieterischsten Tone gegeben, aber nie durchgesetzt, wenn das Kind sich widersetzte. Haarsträubende Strafen wurden für die geringfügigsten Fehler beständig angedroht, aber nicht einmal die mildeste Züchtigung wurde je vollzogen. Der junge Taugenichts wusste aus Erfahrung, dass er nur zu schreien, zu strampeln und zu stampfen brauchte, um alles zu bekommen, was er wollte, und alles ungetan lassen zu dürfen, was ihm missfiel.

Wer Wind sät, wird Sturm ernten

Das ist das einfache Geheimnis manchen häuslichen Leides und der ursprüngliche Quell mancher Familienschande. Was nützt Strenge gegen einen Burschen von sechzehn Jahren, wenn man ihm als Kind von sechs Jahren in allem seinen Willen ließ und seinen Fehlern schmeichelte? Solch verbrecherische Schwäche mag man ein Übermaß an Liebe nennen, in Wahrheit aber ist sie der Gipfel der Grausamkeit. Vielleicht sind die Mütter hierin mehr zu tadeln als die Väter; denn sie haben am meisten mit der Leitung der kleinen Kinder zu tun, und gewöhnlich ist es während jener kostbaren frühen Jahre, dass gute oder schlechte Gewohnheiten Wurzel schlagen und das Wachstum des künftigen Mannes bestimmen.

Bevorzugung

Ein Elternteil kann auch durch ein Übermaß an Liebe zu einem bestimmten Kinde auf Kosten der übrigen sündigen. Dies ist kein seltener Fehler. Zweifellos ist es, wie die menschliche Natur nun einmal ist, nahezu unmöglich, dass Eltern keine Vorlieben haben. Wer fühlt sich nicht mehr zu einem aufgeweckten, klugen, hübschen Kinde hingezogen als zu einem trägen, beschränkten und unbeholfenen, außer vielleicht die arme Mutter, deren Herz sich immer besonders dem Schwächling oder dem Krüppel zuwendet!

Aber in all dem muss Maß sein, und es darf nicht so weit gehen, dass man die Vorliebe beständig auf hundert praktische Weisen und bei jeder Gelegenheit zeigt, das weniger geliebte Kind wenig oder gar nicht beachtet, seine gegenwärtigen Belange und künftigen Aussichten dem Liebling opfert und sein junges Leben mit dem grausamen Gefühl der Vernachlässigung und ungleichen Behandlung betrübt.

Die Sorge für die Kinder

Die Pflichten der Eltern sind, wie wir gesehen haben, zweifach: erstens ihre Kinder zu lieben, zweitens für sie zeitlich und geistlich zu sorgen, das heißt für ihr zeitliches Wohlergehen zu sorgen und das Heil ihrer Seelen zu fördern. Ich habe die erste dieser Pflichten behandelt, und so gehen wir nun zur zweiten über.

Zeitliche Sorge für die Kinder

1. Es ist ein gewöhnliches Sprichwort, dass „wahre Liebe sich in Taten zeigt“. So geben die Eltern durch die gebührende Sorge für ihre Familie den praktischen Beweis ihrer Liebe. Beginnen wir mit der Sorge in zeitlichen Dingen. Es ist die Pflicht der Eltern, ihren Kleinen angemessene und gesunde Nahrung zu geben, für Reinlichkeit in allem, was sie betrifft, zu sorgen und sie in ihren zahlreichen Gebrechen und Krankheiten sorgfältig und zärtlich zu pflegen, wobei sie ihnen, wenn nötig, rechtzeitig ärztliche Behandlung verschaffen.

Vernachlässigung der Pflichten.

Gehören die Eltern einem Stande an, in dem es üblich ist, die Pflege der Kinder anderen anzuvertrauen, so steht es ihnen nicht frei, ihre Hände in Unschuld zu waschen und jede weitere Verantwortung abzulehnen. Sie sind immer noch verpflichtet, ein wachsames Auge auf Kinderfrauen und Dienstboten zu haben und darauf zu sehen, dass diese ihren Schützlingen nicht schaden oder sie vernachlässigen.

Die Mutter von Welt.

Es ist kein seltener Missbrauch, dass eine Mutter sich der Eintönigkeit und Mühe entzieht, sich persönlich ihren Kindern zu widmen. Sie findet es angenehmer, anderen diese lästige Aufgabe aufzubürden. Sie ist zu sehr von „gesellschaftlichen Pflichten“ in Anspruch genommen, wie sie sich ausdrückt, ein Ausdruck, der oft fälschlich auf einen endlosen Kreislauf von Klatsch, Vergnügungen und Aufregungen angewandt wird. Die Kinder „stören sie“, „gehen ihr auf die Nerven“, und so sieht sie sie in den vierundzwanzig Stunden selten, und dann nur eilig im Trubel des Aufbruchs zu irgendeiner „gesellschaftlichen Pflicht“.

Die Wahrheit, dass sie Familien- und häusliche Pflichten hat ebenso wie „gesellschaftliche“, und dass diese letzteren an zweiter Stelle kommen, scheint ihr in ihren modischen Kopf nie einzugehen. Tatsache ist, dass eine moderne Mutter dieser Art alle Vorteile einer Ehefrau genießen, den Lasten einer Mutter aber entgehen will.

Eltern, die trinken.

Doch wäre es ein Irrtum anzunehmen, dass eine solche Vernachlässigung ernster Pflichten nur unter den Reichen zu finden sei. Die Mutter einer armen Familie kann auf ihre Weise ebenso schuldig sein; und da in ihrem Falle keine bezahlten Dienstboten ihre Versäumnisse ersetzen, ist der Schaden für die Kinder umso größer. Arme Eltern sind freilich durch ihre Lage von den meisten Vergnügungen des Lebens ausgeschlossen. In ihrem harten Kampf ums Dasein haben sie dafür weder Zeit noch Mittel. Doch gibt es eine Form genussvoller Selbstverwöhnung, die leider so oft jedes Pflichtgefühl in ärmeren Eltern zerstört: ich meine die tierische Befriedigung der Unmäßigkeit im Trinken.

Versteht mich nicht falsch, meine Freunde. Ich bin weit davon entfernt zu meinen, dieses Laster sei auf die arbeitenden Klassen beschränkt. Ich meine nur, dass die Armen gerade deshalb, weil ihnen die meisten anderen Ventile versagt sind, stärker zu einer Form der Sinnlichkeit versucht werden, die so leicht zur Hand ist. Und hat diese niedrige Leidenschaft einmal die Eltern ergriffen, so gehen Behaglichkeit, Reinlichkeit und Fleiß über Bord; und die armen Kinder sind die ersten, die unter den Folgen dieses Übels zu leiden haben, in Krankheit, Misshandlung, Not und Vernachlässigung.

Welch niederträchtige Selbstsucht! Die Kleinen mögen kränkeln, siechen und sterben aus Mangel an rechter Nahrung, Pflege und der Jahreszeit gemäßer Kleidung. Was liegt daran? Der trunksüchtige Vater oder, der schwerste aller Flüche, die trunksüchtige Mutter muss zu trinken haben. Mildtätige Damen und andere, die sich der traurigen Lage der Kinder erbarmen und über ihre wahre Ursache durch falsche Ausreden getäuscht werden (denn wer gibt je zu, ein Trinker zu sein?), liefern Nahrung, Kleidung, Schuhe und das Übrige. Vergeudete Mildtätigkeit! Diese freundlichen Gaben erreichen nie die Kinder, sondern nur das nächste Pfandhaus, um in Bargeld verwandelt zu werden. Denn mag auch alle Welt zugrunde gehen, die Eltern wollen zu trinken haben!

Vorsorge für die Zukunft der Kinder.

Doch fahren wir fort. Für die Zukunft ihrer Kinder zu sorgen, soweit es möglich ist, oder ihnen den Weg zu Arbeit und Beschäftigung zu bahnen, ist eine weitere elterliche Pflicht. Bringt die Arbeit nicht genug zu ihrem Unterhalt ein, so müssen die Eltern, wenn möglich, das Fehlende ergänzen. Sie sind nicht berechtigt, ihre Söhne und Töchter einfach ohne Versorgung ihrem Schicksal zu überlassen, damit sie sich durchschlagen, so gut sie können, ohne an ihre Bedürfnisse weiter einen Gedanken zu verschwenden.

Erziehung.

Wir kommen nun zu einem höchst wichtigen Teil der Elternpflicht, nämlich ihren Kindern eine ihrem Stande entsprechende, hinreichend gute Erziehung zu geben.

Eltern der ärmeren Klassen, die sich der staatlichen Schulbildung bedienen, sollten ihre Kinder regelmäßig zur Schule schicken, selbst mit einiger Unbequemlichkeit für sich selbst. Dies ist heutzutage besonders nötig, wo Bildung so leicht zu haben ist und wo ihr Mangel junge Leute im Wettlauf und Kampf des Lebens so schwer benachteiligt. Bei Söhnen und Töchtern, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen, sollten die Eltern darauf sehen, dass sie irgendein Handwerk oder einen Beruf erlernen, durch den sie sich mit Fleiß aus eigener Kraft erhalten können. Die Eltern werden in ihrem Alter froh darüber sein, wenn sie von ihren Kindern Hilfe erwarten. Der Raum erlaubt mir nicht, mehr über die zeitliche Seite der Elternpflicht zu sagen.

Geistliche Sorge

2. So wichtig das zeitliche Wohlergehen der Kinder auch sein mag, das Heil ihrer Seelen, ihr religiöses und geistliches Wohl, ist von noch größerer Bedeutung. In der Tat nimmt die Sorge für die Seelen der Kinder offenbar die erste Stelle unter den Elternpflichten ein. Gott hat den Vätern und Müttern nicht bloß die Sorge für die Leiber ihrer Kinder anvertraut, sondern die noch gewichtigere Obhut über ihre kostbaren unsterblichen Seelen, die sie folglich vor Sünde und Schaden zu bewahren verpflichtet sind.

Die Stellung des Priesters in dieser Sache.

Aber ist dies nicht vielmehr Sache des Priesters?, mögt ihr fragen. Kommt es nicht der Kirche zu, für das Heil der Seelen zu sorgen? Ganz gewiss; und doch kann alle Sorge der Seelenhirten von geringem Nutzen sein, wenn die Eltern selbst ihre Pflicht vernachlässigen, besonders in den früheren Jahren der Kindheit. Ebenso werden selbst geistliche Erzieher kaum imstande sein, schlechte Gewohnheiten auszurotten, die zu Hause angenommen wurden. Kollegien und Schulen sind keine Besserungsanstalten, wenn auch manche das zu glauben scheinen. (1)

(1) Bei einer Untersuchung (1902) über die Verbreitung des Wettens vor einem Ausschuss des Unterhauses wies der Rektor von Harrow auf die Ohnmacht der Schulmeister hin, dem Übel unter ihren Schülern zu steuern. In den meisten Fällen, die ihm zur Kenntnis kamen, waren hauptsächlich die Eltern schuld, da der Hang zum Wetten zu Hause erworben und genährt wurde.

Beispiel ist besser als Lehre

Und hier müssen wir auf folgender Wahrheit bestehen, nämlich dass gute Belehrung und guter Rat die Kinder selten auf dem rechten Wege halten werden, wenn nicht gutes Beispiel sie begleitet. Es ist ganz schön, den Kindern zu sagen: „Ihr müsst tun, was ich sage; kümmert euch nicht darum, was ich tue.“ Ist es aber wahrscheinlich, dass der Verstand eines Kindes die Notwendigkeit, gut zu sein, begreift, wenn seine eigenen Eltern, zu denen es in allen Dingen aufblickt, ein schlechtes oder gleichgültiges Leben führen?

Die menschliche Natur ist ein großer Nachahmer und neigt mehr dazu, nachzuahmen, was andere tatsächlich tun, als dem zu folgen, was sie predigen, aber nicht üben. Freilich ist es immer etwas, wenn eine Mutter, die selbst in der Religion nachlässig ist, wenigstens darauf sieht, dass ihre Kinder die Sonntagsmesse und die Christenlehre besuchen.

Diese Übung von Seiten der Kinder, durch Befehl, aber nicht durch Beispiel erzwungen, mag andauern, solange die Kinder jung und unter strengerer Aufsicht sind; wenn sie aber älter werden und mehr Freiheit haben, wird sie wahrscheinlich nachlassen oder vielleicht ganz aufhören. Das jüngere Kind wundert sich bloß, warum die Eltern nicht in die Kirche zu gehen brauchen; das ältere Kind beginnt zu überlegen und mag so schließen: „Vater und Mutter gehen nicht, warum sollte ich?“ Und ebenso in anderen Dingen.

Das gute Beispiel ist als Erzieher von allergrößter Wichtigkeit. Die alte Geschichte von dem Mann aus Yorkshire, den man dabei antraf, wie er seinen Jungen streng züchtigte, und der auf die Frage nach dem Grund triumphierend antwortete: „Why, dom ‚im, he sweers!“ („Ei, verdammt soll er sein, er flucht!“), gibt uns, fürchte ich, ein ziemlich zutreffendes Muster des einzigen Eifers für häusliche Tugend, den manche Eltern zeigen.

Religiöse Erziehung

Ich habe oben von der Erziehung als einem Teil der zeitlichen Sorge gesprochen, die den Kindern gebührt. Die Erziehung hat aber außerdem ihre geistliche und religiöse Seite, deren Wichtigkeit kaum zu übertreiben wäre. Es braucht nicht gesagt zu werden, dass kein katholischer Vater und keine katholische Mutter frei darin einwilligen kann, dass auch nur eines der Kinder anders als katholisch erzogen werde.

Diesen Punkt sollte jeder wohl im Auge behalten, der daran denkt, einen Nichtkatholiken zu heiraten (nachdem er durch seinen Priester die nötige Erlaubnis oder „Dispens“ vom Bischof der Diözese erlangt hat). Ferner kann kein katholischer Elternteil ohne schwere Sünde Knaben oder Mädchen in Schulen schicken, in denen, alle Umstände wohl erwogen, ihr katholischer Glaube oder ihre katholische Sittlichkeit ernster Gefahr ausgesetzt wäre. Doch können Fälle vorkommen, häufiger bei ärmeren, selten oder nie bei wohlhabenden Eltern, in denen die bloße Not sie zwingt, sich der Schulen oder Anstalten zu bedienen, die von Nichtkatholiken geleitet werden und in denen die meisten Schüler Nichtkatholiken sind.

Offenbar ist nicht zu erwarten, dass in solchen Anstalten dem Kinde irgendeine positive Hilfe in der Übung seines katholischen Glaubens gegeben wird, selbst angenommen, dass die Lehrer sich ehrenhaft enthalten, den Glauben des Kindes anzutasten, und die Mitschüler seine Lehre nicht verspotten, was für Kinder von schwachem oder auch empfindsamem Charakter eine ernste Gefahr ist.

Nun, wenn ärmere Eltern zuweilen wirklich keine Wahl haben, so sind sie umso mehr verpflichtet, geistlichem Schaden ihres Kindes durch geeignete Vorkehrungen vorzubeugen. Sie müssen auf andere Weise das Fehlen eines katholischen Geistes und Einflusses in der Schule ersetzen. Vor allem müssen sie darauf sehen, dass das Kind seine Gebete nicht vernachlässigt; dass es sorgfältig und regelmäßig im Glauben unterrichtet wird, die Messe besucht, im gehörigen Alter auf die erste Beichte, die erste heilige Kommunion und die Firmung vorbereitet wird, volle Gelegenheit zum Empfang der Sakramente hat und dass es nicht in schlechte Gesellschaft gerät.

Große Verantwortung der Eltern.

Weltlich gesinnte Eltern.

Es gibt keine Pflichtversäumnis, für die Eltern Gott strengere Rechenschaft werden ablegen müssen, als die, den Glauben oder die Sitten ihrer Kinder ernstlich aufs Spiel zu setzen, um sie in nichtkatholische Schulen oder Kollegien zu schicken. Auch werden gewisse weltliche Vorteile, seien sie geistiger, gesellschaftlicher oder materieller Art, die sich die Eltern von einem solchen Vorgehen versprechen, ihr sündhaftes Verhalten nicht entschuldigen. Das ewige Heil ihrer Nachkommen um ihres zeitlichen Fortkommens im späteren Leben willen aufs Spiel zu setzen, ist nichts als reine und bloße Weltlichkeit. Denn Weltlichkeit heißt, diese Welt der anderen vorziehen, den Leib der Seele, die Güter der Erde dem allmächtigen Gott.

Deutlich genug verurteilt Unser Herr solche Torheit: „Was nützt es dem Menschen“, sagt Er uns, „wenn er die ganze Welt gewinnt, an seiner Seele aber Schaden leidet? Oder was kann der Mensch geben als Lösegeld für seine Seele?“ (2)

Überdies ist solche Weltlichkeit von Seiten der Eltern von höchst naturwidriger Art, weil sie die höchsten Belange derer schädigt, an die sie durch die engsten Bande gebunden sind, welche die Natur kennt. In England fällt die Hand des Gesetzes schwer auf Eltern, die sich der Grausamkeit und Vernachlässigung gegen die Leiber ihrer Kinder schuldig machen, und das mit Recht. Doch ist solcher Schaden am Leibe, so naturwidrig und frevelhaft er auch ist, eine geringe Sache im Vergleich zur Misshandlung der Seele eines Kindes, die durch das Kostbare Blut Jesu erlöst und Gegenstand der besonderen Liebe seines Heiligsten Herzens ist.

(2) Mk 8, 36.

Christus und die Kinder

Ihr wisst, wie Unser Herr die Kinder segnete und umarmte und sprach: „Lasset die Kleinen zu Mir kommen und wehret es ihnen nicht.“ (3) Ihr erinnert euch auch seiner furchtbaren Worte: „Wer einem von diesen Kleinen, die an Mich glauben, Ärgernis gibt, für den wäre es besser, dass ein Mühlstein um seinen Hals gehängt und er in die Tiefe des Meeres versenkt würde.“ (4)

(3) Mk 10, 14–16.

(4) Mt. 18, 6.

Wie gut wäre es, wenn die Eltern öfter über diese furchtbare Warnung nachdächten! Dann würden wir vielleicht selten von Söhnen und Töchtern hören, die ihren Glauben, oder wenigstens seine Ausübung, um irgendeiner irdischen Liebe oder eines Gewinnes willen aufgeben. Arme Seelen! Vielleicht tun sie nur, was ihre Eltern vor ihnen in der Sache ihrer Erziehung getan haben, nämlich sich dieser Welt zu versichern und den Himmel aufs Spiel zu setzen, und bereiten so den Boden für eine gleiche Gottvergessenheit bei ihren eigenen Kindern.

Liebe Leser, Gott bewahre vor all solcher frevelhaften Torheit diejenigen unter euch, die Eltern sind oder es werden mögen!

Anmerkung.

Das Dekret Papst Pius‘ X.

„Über den täglichen Empfang der Eucharistie“, in dem „alle Gläubigen“ (und folglich auch das jüngste Kind, das zur ersten heiligen Kommunion zugelassen ist) zum häufigen, ja täglichen Empfang ermahnt werden, setzt offenbar der Ausübung der elterlichen Gewalt eine Schranke. Eltern überschreiten ihre Rechte, wenn sie ihre Kinder unter religiösen Vorwänden hindern, den Wunsch des Stellvertreters Christi zu erfüllen, z. B. weil Angela zu jung, Willy zu ungehorsam oder Margarete zu gedankenlos sei usw. Noch weniger sind sie berechtigt, sich der ausdrücklichen Weisung der Beichtväter ihrer Kinder, die in Übereinstimmung mit dem päpstlichen Dekret gegeben ist, geradezu zu widersetzen.

Siehe die Schrift „Parents and Communions of Children“ („Die Eltern und die Kommunion der Kinder“) vom Verfasser dieses Buches (Sands and Co., Bedford Street, W.C.; Hanover Street, Edinburgh).

aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre (Erste Reihe) Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote, 1914, S. 166 – S. 180

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  • Moses_Comes_Down_from_Mount_Sinai: wikimedia | Public Domain Mark 1.0
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