Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote
aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre
Erster Teil: Die Zehn Gebote Gottes
Das Erste Gebot
Nr. IX. Sünden gegen die Religion durch Übermaß
Abergläubische Bräuche
Zweierlei Unreligiosität
Gegen die Religion kann man sich versündigen entweder durch Übermaß oder durch Mangel an religiösen Übungen. Wie aber durch Übermaß, so mag man fragen? Gewiss ist weder im Umfang noch in der Inbrunst der religiösen Übung ein Übermaß möglich (es sei denn, dass bei einem Umfang, der freiwillig ist, andere von Gott dem Allmächtigen auferlegte Pflichten vernachlässigt würden). Denn kein Geschöpf könnte für Gott den Allmächtigen nach keiner der beiden Seiten zu viel tun, ja nicht einmal genug, außer durch die Heilige Messe. Indem wir uns mit ihr vereinigen, nehmen wir teil an der vollkommensten und vollgültigen Anbetung des Heiligsten Herzens unseres Heilandes, der im Heiligen Opfer des Altares in unserem Namen seinen Vater anbetet.
Das Übermaß der Religion muss also in ihrer falschen Ausübung liegen. Das heißt, wie der heilige Thomas von Aquin uns sagt: Entweder erweisen wir sie einem Gegenstand, der der Verehrung nicht würdig ist, oder wir beten zwar in der rechten Richtung an, aber auf falsche Weise, nämlich indem wir falsche Verfahren in unseren Gottesdienst einführen.
Der Aberglaube
Das Übermaß im religiösen Kult heißt Aberglaube (superstitio). Der Ausdruck deutet auf das Hinzufügen von etwas. Dieser Zusatz kann in der Form falscher Anbetung bestehen, nämlich jener, die (wenn auch unwissentlich) von allen Religionen außer der wahren geübt wird. Oder das Hinzugefügte kann bloß überflüssig und unverlangt sein, ohne an sich unrecht oder falsch zu sein.
So wäre es falscher Kult, jüdische Riten zu gebrauchen, die als Sinnbilder des noch kommenden Christus die Menschwerdung leugnen. Ebenso, Reliquien der Verehrung auszusetzen, die man als unecht kennt, oder Berichte über erdichtete Wunder zu verbreiten, etwa um irgendeine besondere Andacht zu begründen oder auszubreiten, oder irgendeinen Vorfall oder ein Wunder als in der Bibel stehend hinzustellen, obwohl es nicht darin steht.
Schuld
Im Allgemeinen ist Aberglaube der soeben genannten Art schwer sündhaft, wenn auch Gedankenlosigkeit oder fromme Absichten manche seiner Formen auf lässliche Schuld herabsetzen können.
Aberglaube der überflüssigen Art, das heißt solcher, der irgendein fremdes Element in den Gottesdienst einführt, ist als Gattung nur lässlich sündhaft, da er die Reinheit oder Einheitlichkeit des Gottesdienstes nicht stark verfälscht oder zerstört. Es wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Priester private mündliche Gebete eigener Art unter die Gebete der Heiligen Messe mischte.
Aberglaube bei Andachten: wie ist er möglich?
Dies scheint eine passende Stelle, ein Wort über geringere Formen des Aberglaubens zu sagen, die möglicherweise sonst gute und heilige religiöse Übungen verderben können. Das allgemeine Merkmal solcher Fehler ist, dass ein Katholik einer bestimmten Andachtsübung eine unfehlbare Wirksamkeit beilegen kann, ohne dafür irgendeinen wirklichen Grund zu haben.
Zum Beispiel trägt er eine Wunderbare Medaille, nicht bloß in der Hoffnung auf den besonderen Schutz Unserer Lieben Frau, solange er sie andächtig zu ihrer Ehre trägt (was er nach dem allgemeinen Sinn der Kirche mit vollem Recht tut), sondern er erwartet dieses Ergebnis als unfehlbar mit dem Tragen der Medaille verbunden. Oder er trägt das Braune Skapulier oder übt die neun Herz-Jesu-Freitage und meint, er werde unfehlbar gerettet werden, wie nachlässig er auch sonst in seinen christlichen Pflichten sei.
Ich nenne dies als theoretische Beispiele. Denn vielleicht infolge meiner bisher beschränkten Erfahrung habe ich noch keinen durchschnittlich vernünftigen Katholiken getroffen, der wirkliche Anzeichen so törichter Albernheiten zeigt. Zweifellos ist es möglich, dass Ungebildete aus Mangel an gehöriger Unterweisung einige leicht abergläubische Elemente in ihre Andachten einführen.
Eingebildeter Aberglaube
Ein spitzfindiger Kritiker der philosophischen Art mag aber Aberglauben sehen, wo keiner besteht. Weil der fromme Mensch auf das gewünschte Ergebnis unfehlbar zu rechnen scheint, folgt daraus nicht, dass er oder sie diese Unfehlbarkeit dem bloßen Akt oder dem frommen Gegenstand der Andacht zuschreibt, als wäre er ein Zauber oder ein Bann. Das gilt besonders für Reisende aus dem weniger phantasiebegabten Norden, die in jene katholischen Länder kommen, wo der Glaube äußerst lebendig ist und die Menschen in der jenseitigen Welt so heimisch zu sein scheinen wie andere in dieser.
Nehmen wir an, ein Engländer sieht in Italien oder Spanien eine arme Bauersmutter, deren Kind zu Hause im Sterben liegt, an einem beliebten Heiligtum Unserer Lieben Frau eine Weihekerze anzünden oder dem Kind eine geweihte Medaille um den Hals hängen. Dann hört er sie später die festeste Überzeugung aussprechen, dass ihr Kind nun genesen werde. Ehe er sie des Aberglaubens beschuldigt, vergewissere er sich, dass diese Festigkeit der Überzeugung nicht hauptsächlich auf ihrem beneidenswert starken Glauben und dem daraus folgenden unüberwindlichen Vertrauen auf die Macht und Güte Gottes und den Wert der Fürbitte Unserer Lieben Frau bei Ihm beruht.
Dies ist aber wahrscheinlich in neun von zehn Fällen die wahre Erklärung. Von einem Überfluss an Religion ist hier nichts zu finden, außer dem, was wir füglich von Gott erbitten dürfen, dass Er es zu unserem kargen Genüge hinzufüge.
Wirklicher Aberglaube gebildeter Katholiken
Wären solche Dinge aber Aberglaube, so würden sie sich sehr vorteilhaft ausnehmen neben dem wirklichen Aberglauben, an dem viele gebildete Leute, auch Katholiken, hartnäckig hängen: etwa der Torheit „dreizehn bei Tisch“, dem Kult des „Glückshufeisens“ oder dem Meiden von Reisen am Freitag, dem Tag, an dem der Welt das größte Glück widerfuhr, das sie je kannte. Diese Gepflogenheiten sind lässlich sündhaft, außer insoweit, als die gute alte Biddy von einer „unbegreiflichen“ (inconsaveable) Unwissenheit sprach.
Götzendienst – Vergötterung von Sünde und Weltlichkeit
Beim Götzendienst oder der Anbetung von Götzen, von Geschöpfen oder von Sinnbildern an Gottes Stelle brauchen wir nicht zu verweilen. Es gibt freilich den bildlichen Götzendienst der Sünde, denn jede Sünde lässt sich auf die Anbetung seiner selbst an Gottes Stelle zurückführen. So spricht der heilige Paulus von gewissen „Feinden des Kreuzes Christi, deren Ende das Verderben ist, deren Gott der Bauch ist und deren Ruhm in ihrer Schande liegt, die irdisch gesinnt sind“ (Phil. 3, 19). Aber Götzendienst in diesem abgeleiteten Sinn fällt nicht eigens unter das vorliegende Gebot.
Wahrsagerei – ausdrücklicher Rückgriff auf Satan
Wahrsagerei (divinatio) ist das Erforschen verborgener Dinge durch Anrufung der Hilfe des Bösen, entweder ausdrücklich oder der Sache nach. Den Teufel ausdrücklich anzurufen ist, obgleich es den festen Glauben an sein Dasein und Wirken beweist, wovon manche Leute gut täten, mehr zu besitzen, immer eine sehr schwere Sünde.
Die wahrscheinlicher geübte Art der Wahrsagerei ist aber die der Sache nach, das heißt, man tut etwas, das satanisches Eingreifen einschließt, während man vielleicht jede Absicht, die Hilfe Satans zu gebrauchen, ganz und ehrlich von sich weist.
Planchette
Nehmen wir an, eine junge Dame sucht ernstlich zu erfahren, was durchaus verborgen ist oder was kommen wird, etwa Zeit und Art ihres Todes, die Person, die sie heiraten will usw. Sie bedient sich dazu des Planchette (des Schreibbrettchens) und des „automatischen“ Schreibens oder eines ähnlichen Verfahrens und verlässt sich ganz auf das zu erlangende Ergebnis.
Wird sie beschuldigt, mit dem Teufel zu verkehren, so verwirft sie den Gedanken verächtlich. Aber wie sehr sie ihn auch verwirft, die Wahrheit bleibt bestehen.
Warum widernatürliche Wirkungen Teufelei der Sache nach sind
1. Eine Auskunft, wie sie sie sucht, ist durch natürliche Mittel nicht zu erlangen.
2. Gesetzt, die Mittel liegen jenseits des Natürlichen, so müssen sie entweder durch die widernatürliche Hilfe Satans geliefert werden (vorausgesetzt, er besäße solche Kenntnis) oder durch die übernatürliche Hilfe Gottes.
Bildet sie sich ein, die Majestät Gottes stehe zu ihrer Verfügung, so oft sie in ihrem törichten, neugierigen Köpfchen auf einem Landsitz die Zeit mit dem Planchette totschlagen will? Wohl kaum. Dann bleibt nur eine einzige Macht übrig, die ihr denkbarerweise helfen könnte, eine teuflische. So ruft sie durch ihr Tun, nicht durch irgendeine ausdrückliche Absicht, der Sache nach die Hilfe des Teufels an.
Ob es sich für Satan lohnt
Sie könnte zu ihrer Verteidigung einen Einwand erheben, der dem oben gegen sie vorgebrachten Hinweis auf Gott ähnlich ist: „Soll ich annehmen, der Teufel werde es für der Mühe wert halten, mir zu helfen, so oft ‚mein törichtes, neugieriges Köpfchen‘, wie Sie es höflich nennen, eine Laune für das Planchette hat?“ Es ist durchaus denkbar. Denn solche Aberglauben haben auf die Seele eine höchst entsittlichende Wirkung, sie entfremden sie Gott und machen sie untauglich zur Übung der Religion. Überdies können sie leicht zu schweren Sünden anderer Art führen.
Objektiv gesprochen und unter den genannten Bedingungen würde die betreffende Dame eine Todsünde begehen, es sei denn, sie könnte ehrlich zu ihrer Verteidigung, um ihre Schuld auf eine lässliche herabzusetzen, geltend machen, entweder (a) dass sie dem zu erlangenden Ergebnis keinen vollen Glauben beimaß, oder (b) dass sie nicht in ernster Absicht handelte, das Verborgene zu erforschen, sondern sich bloß müßig unterhielt. Das hier ausgeführte Beispiel mag als Typus vieler anderer Fälle dienen und gibt die großen Grundsätze an die Hand, an denen sich prüfen lässt, ob eine Übung Teufelei der Sache nach ist oder nicht.
Grundsatz zur Beurteilung der Erscheinungen
Ich füge noch einen weiteren Grundsatz hinzu, den der heilige Alfons von Liguori und andere Theologen aufgestellt haben. Sie sagen uns: Besteht Zweifel, ob eine gegebene Erscheinung widernatürlich (oder übernatürlich) ist, so sollen wir eher dazu neigen, sie für natürlich zu halten. Mit anderen Worten, eine solche Ausnahme von den gewöhnlichen Gesetzen, die diese untere Welt regieren, muss bewiesen werden. Als Grund führen die genannten Gewährsmänner die Tatsache an, dass die Natur mehr Hilfsquellen umfasst, als wir ahnen, und dass sie in der Tat Wirkungen hervorbringt, die zwar zugestandenermaßen natürlich sind, aber jede Erklärung herausfordern.
Sorgfalt bei der Anwendung
Diese Regel muss aber mit größter Sorgfalt verstanden werden. Sie bezieht sich auf Zweifel, die auf gewichtigen Gründen beruhen, welche die besondere fragliche Erscheinung nahelegt und die darauf hindeuten, dass es sich um eine rein natürliche Wirkung handelt. Sie darf nicht als eine allgemeine und vage Annahme dienen, die in allen Fällen unterschiedslos und ohne Prüfung anzuwenden wäre.
Mit anderen Worten, wir sind nicht berechtigt, so zu schließen: „Ich weiß nicht, was ich von diesem Ergebnis halten soll, aber es wird schon alles mit rechten Dingen zugegangen sein, denn bekanntlich besitzt die Natur viele geheimnisvolle Kräfte, und vielleicht ist dies eine davon.“ Eine so pauschale Annahme würde folgerichtig dazu führen, alle jene übernatürlichen Wunder hinwegzuerklären, die man Mirakel nennt, einschließlich jener, die Unser Herr wirkte, um seine göttliche Sendung an den Menschen zu bestätigen, und so würde eine der Beglaubigungen des Christentums in Misskredit gebracht.
Träume
An Träume zu glauben ist nicht an sich sündhaft, wie aus vielen Beispielen des Alten und des Neuen Testamentes klar hervorgeht. Dieser Glaube darf aber kein blinder sein. Er soll auf einer Prüfung ihrer Natur ruhen, ob sie gut sind und ob auch ihre Richtung und ihr Sinn tugendhaft und Gottes des Allmächtigen würdig sind.
So hat zum Beispiel ein Traum, in dem ich mir anscheinend eine mir zugefügte Beleidigung räche, sündhaften Charakter. Ein Traum, in dem ich eine kürzlich abgeschlossene Rennwette gewinne, könnte nur auf unehrerbietige Weise als eine Mitteilung des Himmels betrachtet werden.
Vorzeichen
Sich auf Vorzeichen zu verlassen, ist ebenfalls unrecht, obwohl aus demselben Grunde wie oben beim „Planchette“ unter (a) und (b) die Sünde sehr häufig nur lässlich wäre.
Wahrsager, Handlesen
Befragungen von Wahrsagern oder ihren moderneren Duplikaten, Handlesern und Hellsehern beiderlei Geschlechts, um die Zukunft oder durchaus verborgene Dinge zu erfahren, werden oft deshalb hinter der Todsünde zurückbleiben, weil sie nicht ernst genommen werden. Und obwohl ich trotz meiner mangelnden Ernsthaftigkeit noch sündigen kann, indem ich mit einem Handleser usw. zusammenwirke, der ernstlich okkulte Kenntnisse behauptet, so sind doch solche Leute sehr gewöhnlich nicht schlimmer als Scharlatane, die sich auf Kosten der töricht Neugierigen einen mehr oder weniger ehrlichen Lebensunterhalt zusammenkratzen.
Es scheint keine Sünde zu sein, auch nicht in Form des Ärgernisses, eine Kleinigkeit für das Vergnügen auszugeben, sich bloß von irgendeinem „…isten“ den eigenen Charakter schildern zu lassen. Denn der Charakter kann mit natürlicher Geschicklichkeit gelesen werden, ganz abgesehen von Schädelhöckern, Linien und Handschrift. So lenkt auch ein Zauberkünstler durch geheimnisvolle Handbewegungen die Aufmerksamkeit von den wirklichen Mitteln ab, durch die seine Täuschung bewirkt wird. Jedenfalls ist nichts Unrechtes, ja vielleicht nicht einmal Unvernünftiges daran, wenn jemand glaubt, dass Gewohnheiten des Geistes leibliche Spuren hinterlassen und die Handschrift beeinflussen können.
Wo das Unrecht beginnt
Sobald aber das Orakel unternimmt, die Zukunft zu sagen oder das Verborgene zu enthüllen, sind die Grenzen der Erlaubtheit überschritten, und das Unrecht beginnt. Und doch ist nicht jede orakelhafte Aussage in Form einer Weissagung wirklich eine Vorhersage.
„Sie werden heiraten, und Ihr Gatte wird wohlhabend sein“ kann einfach auf eine Schilderung des Charakters hinauslaufen. Denn der erste Teil lässt sich von den meisten Frauen ziemlich sicher vorhersagen, wenn sie die Gelegenheit bekommen, und der zweite Teil mag aus einer Geldliebe folgen, für die es äußere Anzeichen geben kann, die einem scharfen Beobachter sichtbar sind.
Tischrücken und Spiritismus
Tischrücken, Spiritismus
Es ist immer sündhaft, das sogenannte Tischrücken zu betreiben, um ein offenkundig widernatürliches Ergebnis zu erzielen, zum Beispiel um zu erfahren, was keinem der Teilnehmenden möglicherweise bekannt sein kann, etwa ob eine bestimmte Person im Stand der Gnade ist, lange leben wird usw. Denn das ist offenbar Wahrsagerei, eine schwere Sünde. (1) Auch die, die bezweifeln, ob widernatürliche Wirkungen eintreten werden, dürfen die Sache nicht als Versuch erproben. Denn ihr Zweck, nämlich Erkenntnis zu gewinnen, ist zwar erlaubt, nicht aber das hierfür gebrauchte Mittel, und der Zweck heiligt niemals den Gebrauch unerlaubter Mittel.
Ist dagegen die erstrebte Wirkung, nämlich die Drehung des Tisches durch das unbewusst übereinstimmende Wirken der Hände (nicht durch bloße Willenskraft), aller Wahrscheinlichkeit nach eine natürliche Wirkung, so wird dieser physikalische Versuch erlaubt sein, es sei denn, er sei von der kirchlichen Obrigkeit verboten, z. B. aus Furcht, die Leute möchten durch Neugier zu einem abergläubischen Gebrauch der Erscheinung verleitet werden. Ein solches Verbot kann an manchen Orten durchaus notwendig werden und muss von denen beachtet werden, die unter der Rechtsprechung der verbietenden Obrigkeit leben.
(1) Wenn einige der Gesellschaft wissen, wonach gefragt wird, so ist es vielleicht möglich, dass ihre Kenntnis ihr leibliches Tun beeinflusst und so auf natürliche Weise die beobachteten Erscheinungen hervorbringt.
Spiritismus
Unter Spiritismus versteht man, unsichtbare Geister zu befragen unter Vermittlung einer dritten Person, der besondere Fähigkeiten zum Verkehr mit der unsichtbaren Welt zugeschrieben werden und die Medium heißt, eine Art „Schausteller“ für die Geister. Diese Form okkulter Nachforschung ist gewöhnlich darauf gerichtet, die Geheimnisse der anderen Welt zu erforschen.
Schwer sündhaft
Diese Übung ist durchaus verboten und schwer sündhaft. Sie ist eine Form ausdrücklicher Anrufung des Teufels durch die Vermittlung einer dritten Person. Denn setzen wir einen Fall wirklichen Spiritismus voraus, und nicht eine jener bewundernswerten Täuschungen, die ein Publikum in der Egyptian Hall (dem Londoner Zauberkunst-Theater) verblüffen, so können diese Geister nur Teufel sein.
Die heraufbeschworenen Geister sind – sofern sie real sind – böse
Es ist nämlich völlig widersinnig anzunehmen, die seligen Geister im Himmel oder im Fegfeuer würden dem Belieben jedes neurotischen Geschöpfes überlassen, das sich als Medium aufspielt oder sich mit Geistererscheinungen seinen Lebensunterhalt verdienen will. Auch gibt es nicht den geringsten Grund zu der Annahme, dass regelmäßig die Seelen der in der Hölle Verlorenen den Verkehr mit den Lebenden pflegen dürfen. Daher ist es immer sündhaft, an der Geisterbeschwörung irgendwie teilzunehmen oder sie über irgendetwas zu befragen.
Die dürftige Ausrede, die manche vorbringen, die Geister, die sie befragten, seien „gute“ Geister, denen sie fromme Bitten vortrügen, wird das Verfahren nicht rechtfertigen, wie Rom im März 1898 ausdrücklich entschieden hat. Denn das abergläubische Unrecht besteht schon in der bloßen Tatsache des „Heraufbeschwörens“ von Geistern.
Visionen von Heiligen sind keine Parallelfälle
Die Sünde besteht nicht in der bloßen Tatsache des Verkehrs mit der anderen Welt, denn davon findet sich viel im Leben der katholischen Heiligen. Dort aber geht der erste Schritt von der anderen Seite des Schleiers aus, während der Spiritismus ein Eindringen von dieser Seite ist, eine Art Hausfriedensbruch in Gottes Gebiet.
Entlarvung vermuteter Betrügerei erlaubt
Dagegen wäre es erlaubt, im Falle eines „Mediums“, dessen Betrug sich durch zuverlässige Anzeichen verrät, eine Séance zu verlangen, um den Betrug aufzudecken. (2) Das darf aber nicht pauschal geschehen, als nähme man allgemein an, solche Vorführungen seien nie mehr als geschickte Täuschungen. Das Zweite Provinzialkonzil von Baltimore sagt zwar, indem es die Verbreitung von Gaukelei zugibt, dennoch: „Es kann indessen kaum bezweifelt werden, dass einiges davon [das heißt von den spiritistischen Erscheinungen] diabolischem Eingreifen zugeschrieben werden muss, da es sich schwerlich anders erklären lässt.“
(2) So hat nach Zeitungsberichten Herr Maskelyne vor einiger Zeit einer bekannten Séance beigewohnt und danach das betrügerische Medium bloßgestellt, indem er zeigte, „wie der Trick gemacht wurde“. Auch vom katholischen Standpunkt aus tat der berühmte Illusionist recht, ja er leistete einen Dienst.
Teilnahme an solchen Séancen unerlaubt
die sündigen schwer, die einer Vorführung wirklichen „Tischrückens“ oder „Spiritismus“ so beiwohnen, dass sie sie begünstigen oder anderen ernstes Ärgernis geben. Man kann auch dadurch sündigen, dass man sich der Gefahr aussetzt, in die Gemeinschaft der Spiritisten hineingezogen zu werden, die jetzt oft eine pseudoreligiöse Sekte bilden, die dem katholischen Glauben völlig entgegensteht. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Spiritismus nach den Regeln zu behandeln, die unseren Umgang mit falschen Religionen regeln. (3)
(3) Siehe S. 33–40.
Hypnotismus
Hypnotismus, der moderne Nachfolger des Mesmerismus oder tierischen Magnetismus. Die wissenschaftlichen Erklärungen dieser beiden Erscheinungen, die von den Eingeweihten vorgebracht werden, sind nicht dieselben. Vom Standpunkt der christlichen Sittenlehre aber besteht zwischen beiden kein nennenswerter Unterschied. Darum wendet die Theologie mit Recht dieselben Regeln und römischen Entscheidungen auf beide an.
Erlaubter und unerlaubter Hypnotismus
Wir können einen Unterschied machen zwischen dem, was man (1) gewöhnlichen und normalen Hypnotismus nennen mag, und (2) außergewöhnlichem und abnormem, ich meine natürlich hinsichtlich der erzielten Wirkungen.
Das ist der Unterschied zwischen dem Hypnotismus, der durch sittliche Mittel erzeugt wird und in allen Fällen gewisse mehr oder weniger beständige Ergebnisse zeigt (von denen einige auch beim Schlafwandler verwirklicht sind, z. B. ein Schlafwandeln mit Ruhen der Willenskraft, Empfindungslosigkeit, äußerster Empfänglichkeit für jede vom Hypnotiseur ausgehende Suggestion und Fügsamkeit gegenüber seinen Befehlen und dergleichen), und dem Hypnotismus, der das Subjekt mit übermenschlichen Kräften ausstattet, die es sonst nicht besitzt, wie Kenntnis vorher unbekannter Sprachen oder Wissenschaften, Wissen um zukünftige Ereignisse, die Fähigkeit, genau zu beschreiben, was in weiter Ferne geschieht, usw.
Bedingungen für die rechtmäßige Nutzung
Der gewöhnliche Hypnotismus ist nicht an sich unrecht, da er frei von Aberglauben und von dem Rückgriff, sei er unmittelbar oder mittelbar, auf überirdische Mächte zu sein scheint. Da er aber den Patienten zeitweilig des Vernunftgebrauchs beraubt, ist ein schwerwiegender Grund erforderlich, um seinen Gebrauch zu rechtfertigen, ebenso wie ein schwerwiegender Grund für den Gebrauch von Chloroform oder anderen Betäubungsmitteln zur Verhütung heftiger Schmerzen nötig ist und gewöhnlich besteht.
Da der Hypnotismus dem Operator große Gewalt über den Geist seines Patienten gibt, indem er dessen Widerstandskraft gegen praktische Suggestionen schwächt oder aufhebt, so sind offenbar noch größere Vorkehrungen gegen Missbrauch nötig als bei der Anwendung von Betäubungsmitteln.
Bloße Neugier des Hypnotisierten oder des Hypnotiseurs genügte nicht als Grund zum Experimentieren.
Erzielbare gute Wirkungen
Der gewöhnliche Hypnotismus kann in den Händen vertrauenswürdiger Ärzte guten Nutzen haben. Da der Hypnotisierte Suggestionen bereitwillig aufnimmt, kann zum Beispiel das Verlangen des Trinkers nach Branntwein stark geschwächt, wenn nicht ganz ausgetilgt werden, indem der Operator ihm im hypnotischen Zustand einen Widerwillen gegen berauschende Getränke eingibt.
Dilettanten, die mit allen Seiten des Hypnotismus und den Bedingungen, unter denen er gefahrlos angewandt werden kann, nicht genügend vertraut sind, tun durch Hypnotisieren großes Unrecht, ebenso wie sie es täten, wenn sie chirurgische Operationen ohne wissenschaftliche Kenntnis der Chirurgie versuchten.
Da der Hypnotismus das Subjekt zeitweilig des Vernunftgebrauchs beraubt, ist seine Zustimmung immer zur Erlaubtheit nötig.
In den Entscheidungen oder Weisungen des Heiligen Stuhls über den tierischen Magnetismus, die, wie gesagt, die Theologen auf den Hypnotismus anwenden, wird ein deutlicher Unterschied gemacht zwischen seiner Verwendung, die zu gewissen außergewöhnlichen und unsittlichen Erscheinungen führt, und seinem gewöhnlichen wissenschaftlichen Gebrauch unter gehörigen körperlichen und sittlichen Sicherungen. Überdies ist keine Entscheidung ergangen, die den Hypnotismus im Besonderen verurteilte.
Ferner hat, wie ein angesehener neuerer Moraltheologe vermerkt, das Heilige Offizium (die Römische Inquisition) am 26. Juli 1899 einem Arzt, der nach der Erlaubtheit gewisser von ihm angestellter hypnotischer Versuche gefragt hatte, geantwortet, dass sie erlaubt seien, vorausgesetzt, es habe keine Gefahr des Aberglaubens oder des Ärgernisses bestanden. Hinsichtlich einiger geplanter Versuche antwortete es, dass diese nicht erlaubt wären, wenn die sich ergebenden Erscheinungen die natürlichen Kräfte offenbar überstiegen. Bestehe aber in diesem Punkte Zweifel, so könnten die genannten Versuche geduldet werden, vorausgesetzt, er weise offen jede Einmischung in das Widernatürliche von sich.
Eine wichtige Erwägung
Lassen Sie mich diesen Gegenstand beschließen, indem ich meinen Lesern eine scheinbar höchst wichtige Erwägung ans Herz lege, die sie bewegen mag, sich von allen solchen unheimlichen Künsten, wie wir sie betrachtet haben, völlig fernzuhalten.
Übel der okkulten Künste unabhängig von Teufelei
Man pflegt zu seiner Verteidigung anzuführen, man nehme kein Anzeichen des Widernatürlichen wahr, und weiter, man habe für diese Überzeugung Gründe zu nennen. Ich wage nun zu sagen: Wenn man ganz von der Frage absieht, ob Teufelei im Spiele ist oder nicht, bleibt doch Schaden für die Dilettanten dieser Künste, und zwar oft ein so unverkennbar schwerer, dass er eine unangenehme Ähnlichkeit mit einer Todsünde oder der willentlichen Gelegenheit dazu hat. Zugegeben, es ist keine Sünde des Teufelsverkehrs, wohl aber eine Sünde ernster und ganz mutwilliger Schädigung an Leib oder Seele oder an beiden.
Durch solche Übungen suchen Menschen, besonders des empfänglicheren Geschlechts, die nach neuen und aufregenden Empfindungen und Erfahrungen dürsten, Geheimnisse zu ergründen, in die Gott in seiner weisen und liebevollen Vorsehung sie nicht eindringen lassen will und die zu tragen sie nicht die Kraft haben. Sie ziehen neugierig den Schleier beiseite und werden oft von dem verbotenen Wissen oder von dem, was sich als solches ausgibt, bedrückt und niedergeschmettert. Jedenfalls sind sie töricht genug, es zu glauben und sich zu Herzen zu nehmen.
Schaden für die Gesundheit
Bei manchen dieser okkulten Künste wird das Nervensystem stark beansprucht. „Es strengt mich zu sehr an“, ist ein nicht ungewöhnlicher Einwand, wenn man um Wiederholung des Versuchs bittet, bei dem gewöhnliche körperliche Anstrengung nicht erkennbar ist.
Schaden für den Geist
Bei den Übungen, wo ein durchaus passiver Geisteszustand verlangt und der Wille einer anderen Person übergeben wird, wird die Willenskraft leicht geschwächt, ein ernster Nachteil für tugendhaftes Leben. Ferner sind die empfangenen „Antworten“ bei Empfindsamen oder Zarten geeignet, schicksalsergebene Eindrücke, krankhaftes Grübeln und tiefe Niedergeschlagenheit hervorzurufen, ganz zu schweigen von der Entwicklung selbstmörderischer Neigungen. (4) Auf jeden Fall wird ein verträumter, in sich gekehrter, durch und durch ungesunder Zustand des Geistes gefördert, der Gebet, Andacht, ernstliche Ausübung der Religion und Hingabe an die ernsten Pflichten seines Standes beinahe unmöglich macht.
(4) Die Tagespresse hat verschiedene Fälle berichtet, in denen der unglückliche Selbstmörder schriftlich hinterlassen hat, der Spiritismus sei die Ursache seiner unnatürlichen Tat gewesen.
Ich glaube kaum, dass je ein nennenswertes geistliches Gut aus der Seele eines Menschen zu gewinnen sein wird, der diesen seltsamen Beschäftigungen gewohnheitsmäßig nachgeht.
Der beste Rat. Ob Teufelei oder nicht, es scheint in dieser Sache keinen besseren Rat zu geben als diesen: Man lasse sich auf diese Formen müßigen Zeitvertreibs gar nicht ein. Man fasse sie nicht einmal mit einer Zange an! –
aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre (Erste Reihe) Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote, 1914, S. 84 – S. 99
Siehe das Inhaltsverzeichnis
Bildquellen
- Moses_Comes_Down_from_Mount_Sinai: wikimedia | Public Domain Mark 1.0



