Der Glaube und seine Pflichten

Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote

aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre

Erster Teil: Die Zehn Gebote Gottes

Das Erste Gebot

Nr. III. Der Glaube und seine Pflichten

Wesen der theologischen Tugenden

Der Glaube ist die erste jener drei Tugenden, die „theologische“ Tugenden heißen, weil sie unmittelbar auf Gott gerichtet geübt werden und nicht unmittelbar gegenüber anderen auf Gottes Gebot oder um Seinetwillen. Darin unterscheiden sie sich von anderen Tugenden. Nehmen wir die der Gerechtigkeit. Diese Tugend regelt in ihrem gewöhnlicheren und engeren Sinn unseren Verkehr mit dem Nächsten, auf den sie unmittelbar angewandt wird, obgleich sie mit Bezug auf den Willen Gottes geübt wird. In den theologischen Tugenden dagegen glauben wir an Gott, hoffen wir auf Gott, lieben wir Gott. Gott ist also der unmittelbare Gegenstand, an dem sie geübt werden.

Was ist unter Glauben zu verstehen?

Der Glaube besteht darin, als unfehlbar und unveränderlich wahr anzunehmen, was unserem Glauben auf Gottes Autorität hin vorgelegt wird, weil Er die Wahrheit und die Wahrhaftigkeit selbst ist. Er ist die Unterwerfung des beschränkten Geistes des Geschöpfes unter die höchste Autorität des Schöpfers. Er ist der einfache und rückhaltlose Glaube des Kindes an alles, was sein himmlischer Vater ihm sagt. Kurz gesagt: Der wahre Gläubige „nimmt Gott beim Wort“. Überdies ist der wahre Glaube völlig gleichgültig gegen den besonderen Weg, auf dem die Erkenntnis von Gottes Wahrheit vermittelt wird. Ihm liegt nichts daran, ob Gott unmittelbar oder durch den Mund seines bevollmächtigten Vertreters spricht.

Die Richtschnur des Glaubens

Daher besteht der Glaube ebenso in der Annahme der unfehlbaren Lehre der katholischen Kirche, genau als wäre diese Lehre aus dem Munde Gottes selbst gehört worden. Der einzige Unterschied ist, dass dort, wo Wahrheiten durch den Mittler eines Boten mitgeteilt werden, ein Mensch das Recht, ja die Pflicht hat, sich gut zu vergewissern, wie es alle Katholiken sind, dass der Gesandte ordnungsgemäß beglaubigt vom Gott der Wahrheit zu ihm kommt. Die bloße Behauptung oder Annahme der Vollmacht seitens des Gesandten selbst genügt nicht. Er muss imstande sein, einen einleuchtenden Bericht über den ganzen Vorgang zu geben, durch den die Vollmacht Christi auf ihn persönlich übertragen worden ist.

Überzeugung zum Glauben notwendig

Daher braucht ein Protestant, und soll es auch nicht, seinen Geist der katholischen Lehre zu unterwerfen, wenn er nicht überzeugende Beweise dafür gefunden hat, dass die katholische Kirche, die seine Zustimmung beansprucht, jene ist, die Christus bestellt hat, alle Völker zu lehren, und die von Ihm vor Irrtum in der Lehre bewahrt wird.

Ebenso schlecht beraten wäre er aber, wenn er die Leitung seiner Seele dem Erstbesten in geistlichem Gewand überließe, der bereit ist, sie zu übernehmen, oder irgendeinem, der sonntags im Hyde Park eine Rednerbühne besteigt und mit der Bibel in der Hand unternimmt, ihm den Weg des Heils zu zeigen. Es kann sein, dass der Zuhörer von dem Mann, der ihn belehrt, nicht mehr weiß, als dass er flüssig spricht und dafür bezahlt wird.

Zustimmung zur katholischen Lehre nicht notwendig für den Glauben?

Wir dürfen den wahren Glauben, zu dem eine Gabe Gottes nötig ist, nicht verwechseln mit jenem rein natürlichen Vorgang, durch den jemand nach aufmerksamem Studium dazu gelangt, gewisse katholische Lehren als vernünftig und wahr anzunehmen. Es findet sich nicht wenig unechter Glaube dieser Art bei Leuten, die weder Katholiken sind noch, menschlich gesprochen, wahrscheinlich welche werden. Solche Leute kann man zu Katholiken sagen hören: „O, manche Ihrer Lehren gefallen mir. Ich finde sie so sehr schön. Ich stimme ihnen durchaus zu. Sie sind genau das, was ich immer gedacht habe“ usw. Zwei Züge dieser Geisteshaltung berauben sie des Wesens echten Glaubens.

Die Lehren werden angenommen, weil sie sich dem Verstand empfehlen, und nicht, weil man sich verpflichtet fühlt, sie anzunehmen als auf Gottes Autorität ruhend. Hier liegt keine Anbetung Gottes vor, denn es fehlt der Gedanke der Unterwerfung, des „Sich-Beugens“ unter das „Gesetz des Glaubens“ (Röm. 3,27), sondern nur die Zustimmung zu dem befriedigenden Ergebnis der bisher erreichten geistigen Bemühung.

Einem Glauben dieser Art fehlt es an Endgültigkeit und Beständigkeit. Da er nur die Frucht natürlicher Überlegung ist, so kann, ebenso wie Studium und Nachdenken zu seiner Annahme geführt haben, weiteres Studium und weiteres Nachdenken bald zu seiner Aufgabe zugunsten irgendeiner neuen Überzeugung führen. Auf diese Weise wird das geistliche Leben mancher Nichtkatholiken zu einer Reihe wechselnder Lehrphasen, die erst der Tod abschließt. Dagegen sind Lehren, die als auf göttlicher Wahrheit und Wahrhaftigkeit ruhend angenommen werden, ihrer Natur nach endgültig und einer Revision unfähig.

Pflichten des Glaubens

Die Pflicht, die der Glaube auferlegt, hat eine positive und eine negative Seite. Wir sind gehalten, fest zu glauben, was Gott geoffenbart hat oder seine Kirche uns in Seinem Namen vorlegt, und dann ist uns unter Strafe schwerer Sünde verboten, solche Wahrheiten in Frage zu stellen oder willentlich Zweifel darüber zu hegen. (1)

(1) Bloßes Grübeln über eine Wahrheit ist noch kein willentlicher Zweifel, z. B. wenn man sich fragt, wie der wirkliche Leib unseres Herrn im Allerheiligsten Altarssakrament sein kann. Ich mag mich wohl wundern! Es ist ein unerforschliches Geheimnis göttlicher Weisheit, Macht und Liebe. Aber es ist gut, solche fruchtlosen Grübeleien durch einen Glaubensakt im Geiste jener Worte zu bannen: „Ich glaube, Herr; hilf meinem Unglauben“ (Mk. 9,23).

Wie weit die Ausübung des Glaubens verpflichtet

Gibt es aber Zeiten oder Gelegenheiten, die ausdrückliche Akte des Glaubens von uns verlangen?

(a) Die Pflicht des inneren Glaubens

Unter gewöhnlichen Umständen ist nur das gewiss, dass ein Glaubensakt im Leben nicht genügt. Denn ein Meister im Herabmindern lehrte, dass er genüge, und der Heilige Stuhl hat diese Lehre ausdrücklich verurteilt. Daraus scheint zu folgen, dass gelegentliche Glaubensakte verpflichtend sind.

Aber offenbar wäre es ein recht seltenes Stück eines Katholiken, der es fertigbrächte, nicht eine gute Anzahl von Akten zu setzen, nicht nur im Leben, sondern in einem Jahr. Selbst ein lauer Katholik vollzieht häufig Handlungen, die einen Glaubensakt einschließen, z. B. wenn er einer Versuchung widersteht oder eine Tugend aus religiösen Beweggründen übt, ganz zu schweigen vom Besuch der Heiligen Messe und vom Gebrauch der Sakramente und vielem anderen. Dennoch ist der häufige Gebrauch von Akten des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe eine sehr gediegene Form der Frömmigkeit und sehr zu empfehlen.

In Ausnahmefällen freilich können innere Glaubensakte notwendig sein, etwa wenn sie das einzige Mittel sind, durch das jemand schwere Versuchungen gegen andere Tugenden abzuwehren vermag. Wenn die Versuchung sich gegen den Glauben selbst richtet, kann ein Glaubensakt in manchen Fällen gute geistliche Taktik sein. Aber oft ist es besser, an die Stelle dieses „Frontalangriffs“ eine „Umgehungsbewegung“ zu setzen, das heißt, die Glaubensnot zu umgehen, indem man seine Gedanken auf etwas anderes lenkt, wäre es auch weltlich.

Wir werden noch Gelegenheit haben, auf dieses geistliche Manöver gegen die Angriffe Satans zurückzukommen. Sollte es bei irgendeiner Gelegenheit Pflicht sein, ein äußeres Bekenntnis des Glaubens abzulegen, so muss ein innerer Akt desselben es begleiten. Ferner ist nach Abfall vom Glauben oder nach einem Fall in die Häresie ein Glaubensakt verpflichtend. Es besteht keine Pflicht, bei Glaubensakten eine bestimmte Formel zu gebrauchen, es sei denn, eine besondere sei vorgeschrieben, wie etwa bei der Aufnahme eines Erwachsenen in die Kirche.

Ausdrücklicher Glaube (d. h. Glaube mit eingehender Kenntnis der geglaubten Wahrheiten). Gesetzt, wir müssen alles glauben, was Gott geoffenbart hat, wie weit ist dann ein Katholik gehalten, die einzelnen Wahrheiten voll zu kennen? Denn offenkundig muss die Kenntnis der einzelnen Lehren, die ein Professor der Theologie besitzt, die der Ungebildeten und Unterrichteten weit übersteigen, die dennoch einen weit stärkeren und kindlichen impliziten (einschlussweisen) Glauben an alles haben mögen, was die Kirche lehrt. Dann kann auch den Ungelehrten ein besonderes Licht zur Erfassung der Glaubensgeheimnisse gegeben werden, gemäß jenen Worten Christi: „Ich preise Dich, Vater, Herr des Himmels und der Erde, dass Du dies vor den Weisen und Klugen verborgen und es den Kleinen geoffenbart hast.“ (Mt. 11,25.)

Es wird uns gesagt, dass „es ohne Glauben unmöglich ist, Gott zu gefallen“. (Hebr. 11,6) Daher ist der Glaube zur Erlangung des Himmels notwendig. Es wird uns weiter gesagt, dass, wer zu Gott kommen will, glauben muss, „dass Er ist und denen, die Ihn suchen, ein Vergelter ist“. (Ebd.) Der Glaube an das Dasein Gottes und an die Wahrheit, dass Er das Gute belohnt, ist Bedingung des Heils.

Weiter ist es wahrscheinlich, dass auch der ausdrückliche Glaube an die Dreifaltigkeit und daran, dass der göttliche Sohn Mensch geworden ist, unerlässlich ist. Folglich ist auch das Gegenteil als Sache der Spekulation wahrscheinlich. Aber in der Praxis darf sich niemand von der Kenntnis dieser beiden Lehren auf die Möglichkeit hin dispensieren, dass sie nicht notwendig sei. Denn wo es um unerlässliche Bedingungen für die Rettung unserer Seelen geht, ist es unerlaubt, einen anderen als den sichereren Weg einzuschlagen. Daher ist die Unterweisung in den beiden oben genannten Lehren obligatorisch.

Die Pflicht, in den Einzelheiten unseres Glaubens unterrichtet zu sein, endet jedoch hier nicht. Als Sache des Gebotes muss jeder irgendeine, wenn auch rohe und oberflächliche Kenntnis folgender Stücke haben:

(1) des Apostolischen Glaubensbekenntnisses, das heißt seiner Lehren, nicht notwendig der nebenbei erwähnten geschichtlichen Tatsachen, z. B. dass Pontius Pilatus der bestimmte Richter war, unter dem unser Herr gelitten hat;

(2) der Zehn Gebote. Ohne irgendeine Kenntnis dieser könnte ein Christ sein sittliches Verhalten nicht richtig gestalten;

(3) der Sakramente, wenigstens der zwei für alle allgemein notwendigen, nämlich der Taufe und des Sakraments der Buße.

Die Unterweisung über die übrigen fünf kann aufgeschoben werden, bis die Zeit ihres Empfangs naht. Eine leichtere Pflicht besteht darin, dass jene, die dazu fähig sind, das Obige auswendig lernen, damit diese Hauptlehren nicht allmählich vergessen werden.

Aus diesem Grunde werden Kinder oder andere, die den ersten Unterricht empfangen, zumal wenn sie ungebildet sind, angehalten, den genauen Wortlaut des Katechismus zu lernen. Eltern, die durch die Umstände gezwungen sind, ihre Kinder in Schulen zu schicken, wo kein katholischer Unterricht erteilt wird, sind besonders verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sie auf anderem Wege gründlich in ihrem Katechismus unterwiesen werden. Der Grad der Kenntnis, der von ihnen unbedingt verlangt wird, ist der, der sie befähigt, bei gehöriger Befragung mit wesentlicher Richtigkeit zu antworten.

(b) Die Pflicht des äußeren Glaubensbekenntnisses

Die positive und die negative Seite dieser Pflicht sind so eng verwandt, dass sie bequem zusammen behandelt werden können.

Verleugnung des Glaubens

Uns ist unter Strafe schwerer Sünde verboten, jemals unseren Glauben zu verleugnen, entweder ausdrücklich oder der Sache nach und gleichbedeutend durch unser Verhalten, sodass wir anderen den begründeten Eindruck erwecken, ihn zu verleugnen. Man kann sich Umstände denken, in denen bloßes Schweigen einer wirklichen Verleugnung gleichkäme, etwa wenn ich, um von Leuten, die aus Engherzigkeit es einem Katholiken nicht wissentlich gäben, irgendeinen Vorteil oder Aufstieg zu erlangen, daneben stehe, während ein anderer die Versicherung abgibt, ich sei kein Katholik.

Christus, dem „Urheber unseres Glaubens“, geschieht große Unehre, wenn man sich seiner schämt. „Wer sich meiner schämt vor den Menschen, dessen werde ich mich schämen vor meinem Vater, der im Himmel ist.“ (Mt. 10,33)

Innerer Glaube entschuldigt äußere Verleugnung nicht

Der innere Glaube kann die äußere Verleugnung nicht entschuldigen. Es ist keine Entschuldigung, zu sagen: „Ich verleugne meinen Glauben in meinem Herzen ja gar nicht.“ Könnte diese Ausrede gelten, so hätten alle Märtyrer grausamen Qualen und dem Tod entgehen können.

Der Zweck heiligt die Mittel nicht

Die Kirche hat ihren Kindern niemals die äußere Anpassung an falsche Religionen aus irgendeinem Grunde gestattet. Ein Beispiel dafür haben wir im Zusammenhang mit unserem letzten Stuart-Herrscher.

Von der Wahrheit des Katholizismus überzeugt, befragte Jakob II., damals noch Herzog von York, den Jesuitenprovinzial Pater Lobb, ob er unter der Bedingung Katholik werden könne, dass er aus gewissen Gründen weiterhin öffentlich als Anglikaner auftrete, und gewiss gab es gewichtige Gründe. Aber der Jesuit sagte ihm, dergleichen könne nicht geduldet werden, selbst der Papst habe keine Gewalt, eine Dispens in solchem Sinne zu gewähren, da es ein feststehender Grundsatz der katholischen Religion sei, dass das Böse nicht getan werden darf, damit das Gute daraus folge. Jakob verwies daher diesen Punkt nach Rom, nur um eine Bestätigung des Urteils des Jesuiten zu erhalten. (4)

(4) Siehe das Zitat aus Jakobs „Memoiren“ in „Adventures of James II.“ vom Verfasser von „The Prig“, Bd. I, S. 441. Daraus können wir ermessen, welcher Wert ultraprotestantischen Behauptungen beizumessen ist, manche streng ritualistische Geistliche seien wahrscheinlich „römische“ Priester und noch wahrscheinlicher verkleidete Jesuiten, die vom Papst eine Dispens erhalten hätten, äußerlich als anglikanische Geistliche zu amtieren, um die Staatskirche insgeheim zu „romanisieren“!

Teilnahme am nichtkatholischen Gottesdienst sündhaft

Kein Grund kann einen Katholiken rechtfertigen, an nichtkatholischen Akten öffentlicher Anbetung tätig teilzunehmen oder irgendetwas zu tun, was in den gegebenen Umständen wirklich den Anschein der Zustimmung zu nichtkatholischen Überzeugungen hat, wie treu er auch in seinem eigenen Herzen dem Glauben sein mag. (*) Schon bloße Ehrlichkeit sollte jeden Menschen von hohen Grundsätzen von solchen Vorspiegelungen abhalten. Zugleich bedeutet die bloße Tatsache, Leute nicht aufzuklären, die uns für Nichtkatholiken halten, keine Verleugnung unseres Glaubens. Wir haben nicht die Pflicht, unser Katholischsein bei jeder möglichen Gelegenheit beständig auszuposaunen. Es erhebt sich also nun die Frage nach dem positiven Teil unserer Pflicht, es äußerlich zu bekennen.

(*) Siehe dazu Nr. IV.: Glaubenspflichten gegenüber Nichtkatholiken

Äußeres Bekenntnis der Zugehörigkeit zur Kirche

Ein solches Bekenntnis muss manchmal abgelegt werden. Denn außer unserem privaten Leben als einzelne Katholiken gibt es unser gesellschaftliches und öffentliches religiöses Leben als Glieder jener sichtbaren äußeren Körperschaft, der Kirche Christi. Davon müssen wir einige Zeichen geben, indem wir uns mit unseren Mitgliedern in öffentlichem Bekenntnis unseres gemeinsamen Glaubens verbinden. Bei irgendeiner weltlichen Gesellschaft würden wir einen Mann nur dem Namen nach für ein Mitglied halten, der seine Zugehörigkeit vor seinen Genossen nie gezeigt hat.

Bedeutung des Ausdrucks „außerhalb der Kirche“

So pflegen wir von einem Katholiken, der seine Osterpflicht vernachlässigt, zu sagen, er sei „außerhalb der Kirche“. Das bedeutet nicht, dass er seinen Glauben wirklich verleugnet hätte oder tatsächlich aus der katholischen Gemeinschaft ausgeschieden wäre, sondern dass er es versäumt hat, dieses geforderte Zeichen der Verbundenheit mit dem moralischen Leib Christi, seiner Kirche, zu geben. Natürlich genügt jeder, der seine Religion überhaupt ausübt, der die Heilige Messe besucht, wenn auch unregelmäßig, oder zu den Sakramenten geht, häufig seiner Pflicht des äußeren Bekenntnisses.

Gründe für die Verheimlichung des Glaubens

Es gibt zuweilen schwerwiegende Gründe, die nicht freilich eine Verleugnung des Glaubens, wohl aber seine Verheimlichung vor anderen rechtfertigen, die in Unkenntnis sind. Mit anderen Worten: Ohne unseren Glauben positiv zu verleugnen, sei es ausdrücklich oder der Sache nach, kann es uns erlaubt sein, andere weiter für Nichtkatholiken halten zu lassen und sogar geflissentlich jeden Hinweis auf unseren Glauben zu vermeiden. So kann es bei einzelnen Konvertiten in protestantischen Familien sein, die viel zu leiden hätten, wenn bekannt würde, dass sie sich der „römischen Kirche“ angeschlossen haben.(5)

(5) Ob dieses Geheimhalten als Regel ratsam sei oder nicht, ist sehr fraglich. Es kann besser sein, die Sache „herauskommen“ zu lassen und so eine beständig falsche Stellung mit ihren sittlichen Belastungen und Gefahren zu beseitigen.

Wir haben in den Lebensbeschreibungen der heiliggesprochenen Märtyrer der Kirche unzählige Beispiele solcher durchaus erlaubter Verstellung. Ja, trotz der Festigkeit ihres Glaubens hielten es diese tapferen Streiter Christi offenbar für eine unerlaubte Vermessenheit, sich ohne Not der Gefahr des Abfalls unter den furchtbarsten Qualen auszusetzen, indem sie jede Vorsichtsmaßnahme zur Verbergung ihres Glaubens unterließen.

Und doch, wenn es dahin kam, dass sie ihren Glauben entweder bekennen mussten oder mit Recht als Verleugner gelten würden, dann sahen sie in der Entdeckung Gottes Willen und nicht die Folge ihrer eigenen Unklugheit, und fühlten sich daher mit Recht berechtigt, sicher auf jene ganz besonderen göttlichen Gnaden zu zählen, die nötig sind, um lang anhaltende Folter zu ertragen und treu zu bleiben bis zum Tod. Wer also nicht ganz aus dem Stoff gemacht ist, aus dem Märtyrer sind, muss zuweilen klug sein, damit er nicht ein Maß an Verfolgung auf sich zieht, das über seine Ausdauer geht.

Beispiel

Hier ein Fall, der sich zuweilen ereignen kann. John Dash, achtzehn Jahre alt, lebt bei seinen glühend protestantischen Eltern und seiner Familie und ist als Konvertit zum katholischen Glauben nicht bekannt. Es kommt der Freitag. Er ist körperlich durchaus imstande, sich des Fleisches zu enthalten, aber wenn er Fleisch ablehnt, wird seine Bekehrung bekannt werden und ihm, wie er Grund zu denken hat, von denen, die er liebt, sehr harte Behandlung eintragen.

Ist er unter diesen Umständen zur Enthaltsamkeit verpflichtet?

Nein, genau genommen nicht. Denn der Fleischgenuss an einem Abstinenztag ist keineswegs an sich eine Verleugnung des Glaubens (sonst gäbe es eine sehr große Zahl von Abtrünnigen unter uns!), und da John nicht als Katholik bekannt ist, kann er in den Augen seiner nichtkatholischen Verwandten keinen solchen Anschein haben.

Aber wie steht es mit dem Gesetz der Abstinenz, das unter schwerer Sünde verpflichtet?

Die Abstinenz ist ein positives Gesetz der Beobachtung, von der Kirche gegeben, und verpflichtet nicht angesichts einer wirklich schweren Unannehmlichkeit. Und wenn jemand von ihrer Beobachtung befreit ist, um ernstes körperliches Leiden zu vermeiden, so kann noch mehr schweres, vielleicht schmerzlichstes Leiden des Gemüts durch grobe Lieblosigkeit der Eltern und Verwandten als gültiger Entschuldigungsgrund gelten.

Was aber, wenn John seinen erbitterten Angehörigen als „Überläufer nach Rom“ bekannt ist und ihm Fleisch praktisch aufgezwungen wird, vielleicht unter ernstlichen Drohungen?

Auch dann darf er das Fleisch essen, vorausgesetzt, dass er auf irgendeine Weise verständlich macht, sein Tun sei nicht als Rückkehr zum Protestantismus zu verstehen, sondern als bloßes Weichen vor Gewalt oder Rücksicht auf den Befehl der Eltern. Wenn dies aber wahr ist, warum hätte dann nicht das heilige Märtyrerkind Agnes ein paar Körner Weihrauch auf die Kohlen vor dem heidnischen Götzen werfen und sich so vor einem grausamen Tod retten können, und, indem sie jede heidnische Absicht dabei in Abrede stellte, auch vor dem Abfall?

Die Fälle sind ganz verschieden. Hier wurde die Handlung, zu der man Agnes drängte, allgemein als ein Akt der Anbetung angesehen, und zwar unter den gegebenen Umständen als ein Akt götzendienerischer Anbetung, die niemals erlaubt ist. Der Fleischgenuss an Freitagen ist von sich aus keines von beiden. –

aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre (Erste Reihe) Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote, 1914, S. 21 – S. 32

Anmerkung: Die Bibelzitate stehen im Original in der englischen Douay-Fassung.

Siehe das Inhaltsverzeichnis

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Bildquellen

  • Moses_Comes_Down_from_Mount_Sinai: wikimedia | Public Domain Mark 1.0
Das Erste Gebot Die Anbetung Gottes

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