Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote
aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre
Erster Teil: Die Zehn Gebote Gottes
Das Erste Gebot
Nr. II. Die Anbetung Gottes
Ich bin der Herr, dein Gott, der dich aus dem Land Ägypten, aus dem Haus der Knechtschaft, geführt hat. Du sollst keine fremden Götter vor mir haben. Du sollst dir kein Gottesbild machen noch irgendein Gleichnis dessen, was im Himmel droben, auf Erden unten oder in den Wassern unter der Erde ist. Du sollst sie nicht anbeten noch ihnen dienen.
Der soeben angeführte Eingang des Dekalogs enthält zwei Teile: (1) Er macht den Anspruch des allmächtigen Gottes auf die Anbetung seiner Geschöpfe geltend, als ihr Herr und Gott. (2) Er verbietet die Anbetung falscher Götter, das heißt die Einsetzung irgendeines Geschöpfes an seine Stelle, und verurteilt die Verehrung lebloser Gegenstände, seien sie natürlich oder von Menschenkunst gefertigt, wie sie von den Heiden geübt wurde und noch geübt wird.
Protestantische und katholische Einteilung und Zählung
Wir beginnen mit der Beobachtung des Unterschieds zwischen der protestantischen und der katholischen Weise, die Zehn Gebote einzuteilen und zu zählen. Wie die meisten von Euch wissen werden, macht der Protestant aus dem uns vorliegenden Teil des Dekalogs zwei Gebote. Seine Zählung ist daher der katholischen um eins voraus: Sein Zweites Gebot ist unser Erstes, sein Drittes unser Zweites und so fort. Dieser Unterschied rührt daher, dass die Protestanten den Eingangssatz „Ich bin der Herr, dein Gott … Haus der Knechtschaft“ als eigenes Gebot für sich zählen, während wir ihn bloß als einleitende Erklärung ansehen, durch die Gott die Juden an sein göttliches Recht über sie und an ihre eigene Schuldigkeit gegen Ihn erinnert.
Der protestantische Plan ergäbe elf statt zehn Vorschriften, wenn er nicht unser Neuntes und Zehntes Gebot in eines zusammenzöge, sodass beide Systeme die gleiche Zahl von Vorschriften ergeben.
Das katholische System scheint indes das folgerichtigere zu sein. Denn der Satz „Ich bin der Herr, dein Gott“ usw. hat die Form einer einleitenden Tatsachenfeststellung und nicht die eines Gebotes. Doch muss zugegeben werden, dass diese Feststellung der Oberhoheit Gottes über die Menschen der Sache nach ein positives Gebot enthält, diese durch Anbetung Seiner anzuerkennen, während der Satz „Du sollst keine fremden Götter vor mir haben“ usw. den negativen oder verbietenden Teil der Vorschrift liefert.
Anders gesagt: Das Gebot, das in unserem Katechismus als das Erste verzeichnet steht, „Du sollst keine fremden Götter haben“ usw., schließt im Lichte der vorausgehenden Erklärung „Ich bin der Herr, dein Gott“ usw. ein Gebot ein, den wahren Gott anzubeten, und spricht außerdem unmissverständlich ein Verbot gegen falsche Anbetung aus.
Die Anbetung des wahren Gottes
Die Anbetung Gottes
Die Erfüllung unserer Pflichten der Anbetung gehört zur Tugend der Religion, wie sie genannt wird. Diese aber geht, wie wir beim Zweiten Gebot sehen werden, über die bloße Erfüllung strenger Verpflichtung hinaus. Denn die Menschen können Religion auch freiwillig üben, indem sie neue religiöse Pflichten auf sich nehmen, z. B. durch freiwillige Ablegung von Gelübden, um Gott mit größerer Vollkommenheit zu dienen, als Er es allgemein von allen verlangt. Für den Augenblick haben wir es jedoch nur mit den wesentlichen Pflichten der Anbetung zu tun, wie sie das vorliegende Gebot unter Strafe der Sünde fordert.
Die menschliche Anbetung
Die Hauptformen, die die Anbetung annimmt, sind drei: Glaube, Hoffnung und Liebe. Das sind die vornehmsten Weisen, in denen wir verpflichtet sind, Gott als den Schöpfer und obersten Herrscher aller Dinge anzubeten. Insofern diese aber nur innere Eigenschaften der Seele bleiben oder, wenn sie wirksam werden, nur in geistigen Akten gegen Gott ausmünden, decken sie nicht den ganzen Bereich der Anbetung. Denn da wir Menschen sind, sind wir aufgerufen, als solche anzubeten.
Die Art der Anbetung muss menschlich sein und der Natur des Anbetenden entsprechen, damit der ganze Mensch in das Werk der Selbsthingabe an den Herrn, unseren Gott, einbezogen werde. Nun ist des Menschen Natur nicht ganz geistig und unsichtbar. Er ist zum Teil stofflich und sichtbar: Er hat einen sichtbaren, greifbaren Leib wie auch eine unsichtbare, ungreifbare Seele. Die menschliche Anbetung kann sich daher nicht auf innere Gesinnungen und Akte des Geistes und Herzens beschränken, sondern muss sich überdies in äußerem Tun zeigen, das den Sinnen wahrnehmbar ist. Bei einer rein inneren Anbetung wäre ja nur ein Teil des Menschen der Anbetung Dessen gewidmet, der der Schöpfer des Ganzen ist.
Wer also alle äußeren Formen und Riten der Anbetung und Andacht meidet oder verachtet, ist in seiner Auffassung des religiösen Kultes, den Menschen ihrem Schöpfer schulden, ebenso einseitig wie jene, die umgekehrt nur auf die äußeren Übungen der Religion sehen und den Gottesdienst des Herzens vernachlässigen. Die Verfechter einer rein geistigen und inneren Anbetung verfallen in zwei verschiedene Irrtümer:
(1) Sie bestimmen das Wesen der Anbetung ausschließlich nach der Natur des göttlichen Gegenstandes ihrer Anbetung und ohne Rücksicht auf die des Anbetenden, während beide im Auge behalten werden sollten. (2) Doch selbst ihren Grundsatz zugegeben, übersehen sie das Urgeheimnis des Christentums, die Menschwerdung. Indem sie uns den Gottmenschen als den besonderen Gegenstand der christlichen Anbetung vor Augen stellt, liefert sie uns einen neuen Grund für die äußere Anbetung wie für die innere.
Wären wir unter denen gewesen, die unserem Herrn während seines Erdenwandels mit vollem Glauben an Ihn nahten, hätten wir es dann nicht für ungenügend gehalten, Ihn bloß in unseren Herzen anzubeten, ohne unsere Anbetung auch äußerlich in Worten und äußeren Ehrfurchtsbezeugungen auszudrücken?
Anwendungen:
1. Verachtung des Äußeren
Eine praktische Anwendung liegt hier nahe. Manche rühmen sich beinahe ihrer Missachtung äußerer religiöser Übungen. Lässt man jene beiseite, die ihre unaufdringliche Natur oder natürliche Scheu davor zurückschrecken lässt, ihre Empfindungen, zumal die heiligeren, nach außen zu zeigen, so täte die betreffende Gruppe gut, ernstlich zu erwägen, ob ihr Eintreten für eine rein innerliche Frömmigkeit ganz aufrichtig ist und nicht zum Teil eine Ausrede für Mangel an Eifer, Scheu vor Mühe, Menschenfurcht oder Liebe zur Absonderlichkeit. Doch wenden wir uns der anderen Seite der Frage zu.
2. Missachtung der inneren Gesinnung
Wir begrüßen den wahrhaft katholischen Geist, der sich in einer tiefen Liebe zu den Riten und Zeremonien der Kirche offenbart, im Dienst am Altar, in der Teilnahme an kirchlichen Feiern, Prozessionen und dergleichen. Aber all das ist von sich aus nicht das Ganze, nicht einmal das Wesentlichste der göttlichen Anbetung. Es ist nur die Schale und bedarf des Kerns. Es ist nur der stoffliche Leib der Anbetung, der wenig besser als ein lebloser Leichnam sein wird, wenn man ihm nicht die Seele der Anbetung einhaucht und ihn dadurch belebt und Gott wohlgefällig macht: die innere Ehrfurcht, die Anbetung und den Dienst des Herzens in Heiligkeit des Lebens und Wandels.
Es wäre ein Verstoß gegen die religiöse Schicklichkeit der Dinge, wenn Leute, die man beständig an den heiligsten Riten der Kirche tätigen Anteil nehmen sieht, sonst als Säumige in der Osterpflicht oder als Ursache von Ärgernis durch ihren ungeordneten Lebenswandel bekannt wären.
Die Lehre daraus ist aber nicht, dass solche Leute von ihrem lobenswerten Eifer für die religiösen Zeremonien ablassen sollten. Das könnte sie außer Reichweite dringend nötiger Gnaden bringen, die die Barmherzigkeit Gottes ihnen durch ihre Teilnahme zugedacht hat. Sie sollen vielmehr im Bereich der heiligen Einflüsse bleiben und die guten Eingebungen, die die Nähe des Altares ihnen wahrscheinlich bringt, zur Besserung ihres Lebens nützen. So wird sich vielleicht der schrille Missklang zwischen kirchlichem Auftreten und äußerem Verhalten in Wohlklang auflösen.
Christus verwirft die äußeren Formen nicht
Der Einwand gegen die äußere Anbetung, den Nichtkatholiken zuweilen aus den Worten unseres Herrn an die Samariterin ziehen, „… die wahren Anbeter werden anbeten im Geist und in der Wahrheit“, und weiter: „Gott ist Geist, und die Ihn anbeten, müssen im Geist und in der Wahrheit anbeten“, beruht auf einer offenkundigen Verkennung der wahren Absicht der Lehre Christi an jener Stelle. (Joh. 4,20–24) preist dort nicht die Vorzüge der inneren gegenüber der äußeren Anbetung, sondern die der vollkommeneren christlichen Anbetung, die Er vorhersagt, gegenüber der jüdischen. Christus sagte, Er sei „nicht gekommen, das Gesetz und die Propheten aufzulösen, sondern zu erfüllen“.
Der äußere Gottesdienst des mosaischen Gesetzes sollte also nicht wegen seines äußeren Bestandteils abgelöst werden. Ist doch der levitische Kult mit allen seinen genauen zeremoniellen Einzelheiten von Gott selbst angeordnet worden. Gleichwohl war er unvollkommen, wie alle Vorbilder im Vergleich zu ihren Wirklichkeiten, und sollte durch den künftigen christlichen Gottesdienst sowohl in seinen äußeren Formen wie in seinem inneren Geiste überboten werden. Man kann hinzufügen: Selbst wenn Christus auf geistiger Anbetung im Sinne des erörterten Einwandes bestünde, wäre zu beachten, dass Er nicht sagt: „sollen allein im Geist anbeten und darum in der Wahrheit.“ Höchstens würde Er die Notwendigkeit eines inneren Bestandteils der Anbetung betonen, den auch die Katholiken fordern.
Die Religion eine Pflicht
Wir müssen begreifen, dass die Ausübung der Religion keineswegs eine Sache des Geschmacks oder persönlicher Neigung ist, die gleich einem „Steckenpferd“ von jenen betrieben werden darf, die Zeit und Laune dazu haben. Sie ist schlechthin die erste Pflicht jedes vernunftbegabten Wesens. Wie es die erste Pflicht eines Kindes ist, seine Schuld gegenüber den Eltern anzuerkennen, so ziemt es dem Menschen, seine gänzliche Abhängigkeit an Seele und Leib von dem Schöpfer beider anzuerkennen. Auch bindet diese Verpflichtung nicht nur jene, die durch die christliche Offenbarung übernatürlich erleuchtet worden sind.
Der nicht evangelisierte Heide ist fähig, Gott im Lichte der Vernunft zu erkennen und die Verpflichtung, Ihn anzubeten, zu erfassen. Sonst hätte der heilige Paulus die Heiden niemals als „unentschuldbar“ verurteilen können, weil sie, „da sie Gott erkannten“ aus der Betrachtung „dessen, was gemacht ist“, „Ihn nicht als Gott verherrlicht noch ihm gedankt haben“. (Röm. 1,20–2)
Die Religion ist somit eine der menschlichen Seele von Natur eingepflanzte Pflicht. Die Offenbarung tritt hinzu, um mehr Licht auf sie zu werfen und ihre vollkommenere Erfüllung herbeizuführen. Der Atheismus mit seiner Leugnung Gottes ist daher widernatürlich und unmenschlich, wenn auch vielleicht nicht so folgewidrig wie der praktische Atheismus derer, die den Glauben an Gott bekennen und doch keinerlei Religion üben, nicht einmal im Verborgenen ihres Herzens. Es besteht auch Grund zu der Befürchtung, dass sich solche unter den christlichen Völkern in weit größerer Zahl finden als etwa unter den Mohammedanern.
Der Zweck des Lebens
Die übernatürliche Religion, das heißt die durch Offenbarung erleuchtete und erweiterte Religion, bedeutet den Gottesdienst und die Verehrung des allmächtigen Schöpfers des Menschen. Sie bildet den einen großen Zweck des menschlichen Lebens in dieser Welt und das einzige Mittel, den Himmel in der nächsten zu erlangen.
Folglich sind alle Entschuldigungen für die Vernachlässigung der Pflichten, die sie uns lehrt, wie weltliche Beschäftigung, Geschäfte, Unlust und dergleichen, schlimmer als nichtig. Ein Mann, der mit allem Anschein der Überzeugung sagt, er habe wirklich keine Zeit oder keine Lust, sich um den Dienst Gottes zu kümmern, muss, um es gelinde zu sagen, ebenso kläglich jeden Sinnes für Humor entbehren wie ein „Reisender“ einer Handelsfirma, der bei der Rückkehr von seinen Arbeitgebern über die getätigten Geschäfte befragt antwortete: „Oh, was das betrifft, so hatte ich so viele Freunde zu besuchen, so viele Essen und Theater zu besuchen, dass ich wirklich keine Zeit für Geschäfte hatte. Und dann, wissen Sie, all das macht einen Mann für ernste Arbeit untauglich.“
Zeitliche Bedürfnisse, Ansprüche des Berufs, häusliche Trübsale, notwendige Erholung und andere Ursachen können die Regelmäßigkeit des Kirchenbesuchs, die Länge und Zahl der Andachten, den Gebrauch der Sakramente beschränken, und zuweilen mit Recht beschränken. Aber sie können niemals die wesentlichen Forderungen der Religion ersetzen oder deren Vernachlässigung rechtfertigen. Denn das würde bedeuten, dass die Ansprüche des Geschöpfes den Vorrang vor den Rechten Gottes haben dürfen, eine tatsächliche Leugnung Seiner. (2)
(2) Zur ausführlicheren Entfaltung dieses Punktes siehe den englischen Messenger of the Sacred Heart, Juli 1903, S. 254. –
aus: F. M. De Zulueta, SJ, Briefe zur christlichen Lehre (Erste Reihe) Die zehn Gebote Gottes und die kirchlichen Gebote, 1914, S. 12 – S. 20
Anmerkung: Die Bibelzitate stehen im Original in der englischen Douay-Fassung.
Siehe das Inhaltsverzeichnis
Siehe auch auf katholischglauben.info:
Bildquellen
- Moses_Comes_Down_from_Mount_Sinai: wikimedia | Public Domain Mark 1.0





